Aktueller Sachstand der Umweltinspektionen im Kreis Borken

Um die Umwelt vor den Auswirkungen der modernen Industriegesellschaft wirksam zu schützen, sind zahlreiche Vorschriften eingeführt worden, die insbesondere auf die Umweltmedien Wasser (Beseitigung von Abwasser und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen), Boden (Abfallbeseitigung und Bodenschutz) und Luft (Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe, Gerüche, Lärm) abzielen.

Mit der Einführung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie (IED-Richtlinie) wurde die Überwachung ab dem Jahr 2011 europaweit auf ein medienübergreifendes und regelmäßiges Kontrollsystem umgestellt und dafür der Name Umweltinspektion definiert. Das Umweltministerium NRW veröffentlichte am 24.09.2012 im sogenannten Inspektionserlass Kriterien für die risikobasierte Planung und Durchführung von medienübergreifenden Umweltinspektionen. Darin wird der Kreis der zu prüfenden Anlagen erheblich ausgeweitet: nicht nur IED-Anlagen, sondern alle weiteren nach dem BImSchG zu genehmigenden Anlagen, weiterhin alle Anlagen mit wasser- oder abfallrechtlichen Genehmigungen und darüber hinaus auch sonstige Anlagen mit bekanntem Risikopotenzial sind demnach zu überprüfen. Als Rahmen für die Überwachungsfristen werden vom Umweltministerium ein bis fünf Jahre bei BImSchG-Anlagen und bis zu zehn Jahren bei den sonstigen sogenannten Bauscheinanlagen angesehen.

Nach § 52a BImSchG sollen die zuständigen Behörden auf der Grundlage der o.g. Überwachungspläne Überwachungsprogramme erstellen und regelmäßig aktualisieren. Darin sollen für die einzelnen Anlagen auch die Zeiträume angegeben werden, in denen Vor-Ort-Besichtigungen stattfinden. Der aktuelle Veröffentlichungsstand des Inspektionsprogramms des Kreises Borken datiert vom 13.2.2017 und ist damit mehr als zwei Jahre alt. Diesem Veröffentlichungsstand zu Folge worden bisher 135 Umweltinspektionen durchgeführt und es gab in keinem Fall eine den Überwachungsfristen entsprechenden erneute Inspektion der jeweiligen Anlage. Auch ist den veröffentlichten Inspektionen nicht zu entnehmen, ob und wann festgestellte Mängel an einzelnen Anlagen beseitigt wurden.

In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kreisverwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie ist der aktuelle tatsächliche Stand der Umweltinspektionen im Kreis Borken? Sind alle im Inspektionsprogramm aufgeführten Anlagen in der Zwischenzeit kontrolliert worden und wie viele Anlagen wurden nunmehr einer zweiten Inspektion unterzogen?
  2. Im Überwachungsplan befinden sich 205 Tierhaltungsanlagen. Nach welchen Kriterien wurden diese Anlagen entsprechend den Inspektionserlass Kriterien dem Überwachungsplan zugeordnet?
  3. Aus welchen Gründen kommt der Kreis Borken der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Veröffentlichungspflicht nicht oder zumindest nur auf einem deutlich veralteten Stand nach? Sollte der Grund in personellen Engpässen liegen, seit wann liegen diese vor und was hat die Kreisverwaltung unternommen, um diese zu beheben?
  4. Wann ist mit der Veröffentlich des aktuellen Sachstands der Umweltinspektionen zu rechnen und wie plant die Kreisverwaltung in der Zukunft der Veröffentlichungspflicht nachzukommen?

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