Zuständigkeitswechsel bei existenzsichernden Leistungen

Ab dem 1.1.2020 gehen die so genannten existenzsichernden Leistungen für Menschen mit Behinderungen, die in stationären Wohnangeboten leben, in die Zuständigkeit der örtlichen Träger über. Die Leistungsberechtigten müssen vor Ort zeitgerecht einen Antrag auf Grundsicherung stellen, damit die Kosten der Unterkunft ab dem 1.1.2020 durch den Grundsicherungsträger gedeckt werden können.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist in der Verwaltung bekannt, wie viele Menschen zurzeit im Kreis Borken in stationären Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe leben und voraussichtlich einen Antrag auf Grundsicherung stellen werden?
  2. Wie bereitet sich die Verwaltung auf die Umsetzung dieser Aufgabe vor?
  3. Beabsichtigt die Verwaltung, Menschen mit Behinderung in Wohnheimen, Wohnheim-Leitungen oder gesetzliche Betreuer*innen der betroffenen Menschen mit Behinderung aktiv über die geänderte Gesetzeslage und die erforderliche Antragstellung zu informieren?

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