Ab dem 1.1.2020 gehen die so genannten existenzsichernden Leistungen für Menschen mit Behinderungen, die in stationären Wohnangeboten leben, in die Zuständigkeit der örtlichen Träger über. Die Leistungsberechtigten müssen vor Ort zeitgerecht einen Antrag auf Grundsicherung stellen, damit die Kosten der Unterkunft ab dem 1.1.2020 durch den Grundsicherungsträger gedeckt werden können.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um Beantwortung folgender Fragen:
- Ist in der Verwaltung bekannt, wie viele Menschen zurzeit im Kreis Borken in stationären Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe leben und voraussichtlich einen Antrag auf Grundsicherung stellen werden?
- Wie bereitet sich die Verwaltung auf die Umsetzung dieser Aufgabe vor?
- Beabsichtigt die Verwaltung, Menschen mit Behinderung in Wohnheimen, Wohnheim-Leitungen oder gesetzliche Betreuer*innen der betroffenen Menschen mit Behinderung aktiv über die geänderte Gesetzeslage und die erforderliche Antragstellung zu informieren?
Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
Schutz von Naturschutzgebieten und Grundwasserkörpern
Der Kreis Borken ist als untere Naturschutzbehörde für die Überwachung des Naturschutzes verantwortlich. Weiterhin ist der Kreis Borken als untere Wasserbehörde im Rahmen von Genehmigungsverfahren bei der Ausstellung von Genehmigungen…
Weiterlesen »
PFAS-Belastung im Kreis Borken
in den Medien wurde jüngst ausführlich über die gravierend weitreichenden Belastungen von Menschen und Natur durch PFAS berichtet. Auf einer interaktiven Karte (https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/pfas-chemikalien-deutschland-101.html) wurden dabei PFAS-Funde auch im Kreis Borken…
Weiterlesen »
Mehrwegpflicht für Einwegkunststoff-Lebensmittelverpackungen
Am 1.1.23 ist die Mehrwegpflicht für Einwegkunststoff-Lebensmittelverpackungen in Kraft getreten. Diese gilt für Betriebe, die Essen oder Getränke zum Mitnehmen oder zur Lieferung anbieten. Damit sollen Verbrauch und Abfälle aus…
Weiterlesen »