Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Zwicker,
für den Sprinterbus S75 von Bocholt nach Münster möchte der Betreiber, dass sich Gruppen ab fünf Personen mindestens zwei Tage vorher anmelden, entweder telefonisch oder per E-Mail. Zu dieser Regelung bittet die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen um die Beantwortung der folgenden Fragen in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Bauen:
- Gilt diese Aufforderung auch schon für eine fünfköpfige Familie (Eltern, drei Kinder oder Großeltern, Eltern und Enkelkind etc.)?
- Wie bekannt ist diese Regelung bei den Fahrkartenverkaufsstellen?
- Wie häufig kommt es vor, dass Gruppen nicht mitgenommen werden, weil sie sich vorher nicht angemeldet haben?
- Müssen sich auch Rollstuhlfahrer und Personen mit Rollator oder Kinderwagen vorher anmelden, etwa wenn zwei Mütter mit zwei Kinderwagen mitfahren wollen?
- Wie oft kommt es vor, dass sich diese Personengruppen vorankündigen, die Information aber nicht an das Fahrpersonal weitergegeben wird?
- Gelten vergleichbare Regelungen zur Voranmeldung von Fahrten auch auf anderen Linienverbindungen im Kreis Borken?
Mit freundlichen Grüßen
Vera Timotijević
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