Im juristischen Tauziehen um die Atommülltransporte von Jülich ins Atommüllzwischenlager in Ahaus quer durch Nordrhein-Westfalen hat das Verwaltungsgericht Berlin heute die sofortige Vollziehung Transportgenehmigung für rechtmäßig erklärt. Die Ablehnung des Eilantrags gegen die sofortige Vollziehung der Transportgenehmigung ist eine gerichtliche Entscheidung, die in einem Rechtsstaat selbstverständlich zu respektieren ist. Gleichzeitig ist sie erstinstanzlich und damit nicht abschließend. Der Beschluss kann noch überprüft und vor der nächsten Instanz neu verhandelt werden. Für uns ist daher klar: Die politische Verantwortung für diese riskanten Atommülltransporte wird durch ein Gerichtsurteil nicht kleiner – sie wird größer.
„Gesprochenes Recht ist umzusetzen – aber es beendet die Debatte nicht. Die Entscheidung ist erstinstanzlich, und sie ändert nichts an unserer Grundhaltung: 152 Castor-Transporte quer durch Nordrhein-Westfalen sind gefährlich und ein Sicherheitsrisiko“, sagt Jens Steiner, Kreisvorsitzender der GRÜNEN im Kreis Borken. „Statt Atommüll von einem Zwischenlager ins nächste zu verschieben, muss endlich eine Lösung her, die Sicherheit schafft und Transporte vermeidet.“
„Der Kern des Problems liegt nicht in Ahaus oder im Münsterland, sondern in Berlin: Weil ein tragfähiges bundesweites Zwischenlagerkonzept fehlt, droht ein Verschiebebahnhof, bei dem Castor-Behälter immer wieder von A nach B gefahren werden, sobald Genehmigungen auslaufen“, erklärt Gertrud Welper, Kreisvorsitzende der GRÜNEN im Kreis Borken. „Richtig wäre, den Neubau beziehungsweise die Ermöglichung eines modernen Zwischenlagers in Jülich voranzubringen und Transporte nur dort in Kauf zu nehmen, wo sie wirklich unvermeidbar sind.“
Für die Menschen entlang möglicher Routen und für die Einsatzkräfte bedeutet jeder Transporttag erhebliche Einschränkungen und eine enorme Belastung. Dass konkrete Routen und Termine aus Sicherheitsgründen unter Verschluss bleiben, entbindet die Verantwortlichen nicht von der Pflicht, maximale Sicherheit, bestmöglichen Arbeits- und Strahlenschutz sowie nachvollziehbare Standards zu gewährleisten. Gerade die Polizei ist bereits stark gefordert – diese Mammutaufgabe darf nicht „nebenbei“ organisiert werden. Brücken, Straßeninfrastruktur und Schutzkonzepte müssen so ausgelegt sein, dass Risiken konsequent minimiert werden.
Die GRÜNEN im Kreis Borken danken dem BUND NRW ausdrücklich für das beharrliche Engagement und dafür, den Klageweg beschritten zu haben. Ebenso gilt unser Dank den Bürgerinitiativen und den vielen Aktiven vor Ort, die seit Jahren mit Fachwissen, Ausdauer und ehrenamtlichem Einsatz Protest organisieren und sichtbar machen: Dieser Einsatz ist wichtig – und er bleibt es.
Die GRÜNEN im Kreis Borken unterstützen weiterhin die Proteste gegen die Transporte. Der nächste Sonntagsspaziergang findet am Sonntag, 18. Januar 2026, um 14:00 Uhr am Rathausplatz in Ahaus statt.
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