Gemeinsamer Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und UWG/Stadtpartei im Kreistag Borken zu den Haushaltsberatungen 2024.
Der Stellenanteil „Gleichstellung“ wird um 0,4 Stellenanteile auf dann 1,5 Stellenanteile erhöht.
Mehr- oder Mindererträge/-aufwendungen: + 25.000,00 Euro
Begründung:
Die Gleichstellung aller Menschen, unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft oder sexueller Orientierung, ist eine grundlegende Voraussetzung für eine gerechte und inklusive Gesellschaft. Sie ermöglicht es jedem Individuum, gleiche Chancen und Rechte zu haben und seine vollen Potenziale zu entfalten.
Die Förderung der beruflichen Chancengleichheit ist ein Aufgabenschwerpunkt der Gleichstellungsbeauftragten.
Im Kreis Borken gibt es eine ganze Reihe an Gremien und Netzwerken, die sich gemeinsam für die Gleichstellung von Frauen und Männern einsetzen. Ein Beispiel: die AG der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Borken. Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten haben sich vor über 20 Jahren zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen, die sich regelmäßig trifft, gemeinsam Veranstaltungen und Projekte durchführt und auf die immer noch bestehenden Benachteiligungen von Frauen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit hinweist. Gemeinsam organisieren die Gleichstellungsbeauftragten seit nunmehr 16 Jahren die erfolgreiche Seminarreihe „Frau und Beruf“.
Auch Veranstaltungen zum Internationalen Frauentag, zum Equal-Pay-Day, zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen (25.11.) oder zu der weltweiten Aktion „One Billion Rising“ am 14.02. eines jeden Jahres gehören zu den gemeinsamen Aktivitäten. Anlässlich des Jubiläums 100 Jahre Frauenwahlrecht fand am 17.09.2018 im Burgsaal in Ramsdorf ein Festakt statt. Die Veranstaltungsreihe „Talk im Kreis“ startete am 17.09.2019 im Rats- und Kultursaal der Stadt Rhede.
Am 26.10.2023 findet die nächste Veranstaltung dieser Reihe im Burgsaal in Velen-Ramsdorf statt. Das Thema lautet „Fachkräftegewinnung: Frauen – das ungenutzte Potenzial!“ Die Teilnahme an den Sitzungen der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten (LAG NW) und an der Bundeskonferenz der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten gehört ebenfalls zum Aufgabenspektrum der Gleichstellungsbeauftragten.
Seit einigen Jahren organisieren die Gleichstellungsbeauftragten auch gemeinsame Fortbildungen für weibliche Führungskräfte und Führungsnachwuchskräfte aus den Kommunalverwaltungen.
Auch im Kreis Borken ist „häusliche Gewalt“ von der überwiegend Frau betroffen sind, ein Thema. Seit dem Jahr 2001 existiert im Kreis Borken der Runde Tisch gegen häusliche Gewalt – GewAlternativen. Hierbei handelt es sich um einen interdisziplinären Zusammenschluss von Fachleuten, die direkt oder indirekt mit Fällen häuslicher Gewalt konfrontiert werden können. Gemeinsam haben sie sich das Ziel gesetzt, gegen häusliche Gewalt im Kreis Borken vorzugehen. Vertreten in diesem Gremium sind u.a. folgende Bereiche: Polizei, Justiz, Frauenhaus, Frauenberatung, Gleichstellung, Jugendämter, Medizin, Bildungseinrichtungen, Beratungsstellen, Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder. Die Aktivitäten des Runden Tisches konnten in den letzten Jahren stetig ausgebaut und intensiviert werden. Inzwischen arbeiten ca. 60 Personen in sechs Arbeitsgruppen und im Organisations-Team des Runden Tisches mit. Die Gleichstellungsbeauftragte ist die Geschäftsführerin dieses Gremiums und u.a. für folgende Aufgaben zuständig:
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Treffen des Organisationsteams
- Unterstützung der Arbeitsgruppen in organisatorischer Hinsicht
- Organisation einer jährlichen zentralen Fachtagung
- Durchführung des Fachforums (jährliches Treffen aller AG-Mitglieder)
- Öffentlichkeitsarbeit
- Beantragung und Abrechnung von Landeszuschüssen.
Diese Auflistung, entnommen aus dem Internet „Kreis Borken – Themen rund um die Gleichstellung“ ist nur ein kleiner Auszug aus den vielfältigen Aufgaben der Gleichstellungsbeauftagten.
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häuslich Gewalt. Auf seiner Grundlage sollen sie verhütet und bekämpft werden. Es trat am 1. August 2014 in Kraft. Deutschland hat die Istanbul-Konvention im Oktober 2017 ratifiziert. Mit dem Inkrafttreten am 1. Februar 2018 ist die Konvention geltendes Recht in Deutschland, vor dessen Hintergrund die deutschen Gesetze ausgelegt werden müssen.
Die Istanbul-Konvention ist ein rechtlich bindendes völkerrechtliches Abkommen, das alle Vertragsstaaten zur Umsetzung verpflichtet. Für Deutschland bedeutet das: Bund, Länder und Kommunen sowie alle Ebenen in Verwaltung und Justiz müssen die Konvention durch zielführende Maßnahmen und gesetzliche Vorgaben umsetzen.
Die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Borken setzt sich für die Umsetzung der Instanbuler Konvention seit Jahren ein. Jedoch werden die Aufgaben immer umfangreicher und arbeitsintensiver.
Insbesondere die vielfältige Netzwerkarbeit ist sehr zeitraubend.
Damit die umfangreiche und erfolgreiche Arbeit der Gleichstellung im Kreis Borken weiterhin so erfolgreich fortgesetzt und ausgebaut werden kann, ist eine Erhöhung der Stellenanteile um 0,4 Anteile erforderlich.
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