Ausweitung der Pflegeberatung auf Eltern von behinderten oder chronisch kranken Kindern

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. zu prüfen, inwiefern die Mitarbeiterinnen in der Geschäftsstelle der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege und die Pflegeberaterinnen in den Kommunen auch für die Beratung Eltern von behinderten oder chronisch kranken Kindern in verschiedenen Lebensphasen geschult sind bzw. dies ausgebaut werden muss,
  2. zu prüfen, ob es bei anderen Kontaktpunkten mit pflegenden Eltern einen Hinweis auf die Beratungsstellen gibt,
  3. den Tagesordnungspunkt „Pflegende Eltern“ auf die nächste Kommunale Konferenz Alter und Pflege (KKAP) zu setzen und betroffene Elternvertreter*innen dahingehend in die KKAP einzuladen.

Begründung:

Der Kreis Borken ist bereits mit verschiedenen Angeboten gut in der Pflegeberatung für Erwachsene aufgestellt. Allerdings fehlt es an spezifischen Beratungsangeboten für Eltern von behinderten oder chronisch kranken Kindern.

Die Beratung für pflegende Eltern unterscheidet sich grundlegend von der Pflege älterer Angehöriger, da sie spezifische Herausforderungen und Bedürfnisse mit sich bringt. Dies zeigt sich in mehreren zentralen Punkten:

  1. Entwicklungsorientierung statt Abbauorientierung: Während die Pflegeberatung für Erwachsenen oft den Umgang mit Verlusten (z. B. Mobilität, kognitive Fähigkeiten) thematisiert, steht bei Kindern die Frage im Mittelpunkt: Was braucht dieses Kind, um sich bestmöglich zu entwickeln? Hier geht es um Förderung, Teilhabe und die Begleitung von Entwicklungsprozessen.
  2. Eltern als Hauptadressaten: Die Beratung richtet sich primär an Eltern oder Sorgeberechtigte, die Entscheidungen treffen, Verantwortung tragen und emotional stark betroffen sind. In der Altenpflege steht häufiger die betroffene Person selbst im Fokus, sofern sie entscheidungsfähig ist.
  3. Alltagsrelevante Themen: Bei Kindern dreht sich die Beratung neben der Beantragung des Schwerbehindertenausweises und des Pflegegrads besonders um Integration in Kita, Schule oder Ausbildung, Nachteilsausgleiche, Schulbegleitung oder Therapien im Alltag. Im Gegensatz dazu stehen bei Erwachsenen Themen wie Wohnen, Haushaltsorganisation, oder Entlastung im häuslichen Umfeld im Vordergrund.
  4. Langfristige Perspektive: Viele Pflegebedarfe bei Kindern sind angeboren oder früh erworben und begleiten das Kind ein Leben lang. Die Beratung muss langfristig denken, Übergänge vorbereiten und Perspektiven aufzeigen. In der Altenpflege ist der Bedarf häufig altersbedingt und nimmt in absehbaren Phasen zu.
  5. Verzahnung von Pflege, Therapie und Förderung: Bei Kindern sind medizinische Pflege, Therapie (z. B. Physiotherapie, Logopädie) und Förderung eng miteinander verzahnt. Die Beratung sollte diese Aspekte als Teil eines Gesamtplans berücksichtigen. Bei Erwachsenen sind therapeutische Maßnahmen meist ergänzend, nicht entwicklungsleitend.
  6. Emotionale Krisen und rechtliche Komplexität: Eltern erleben oft Schuldgefühle, Zukunftsängste und Überforderung, besonders nach der Diagnose. Die Beratung muss diese emotionalen Belastungen auffangen. Zudem sind rechtliche Fragen komplexer, da Leistungen aus verschiedenen Systemen (Pflegeversicherung, Krankenkasse, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Schule) gleichzeitig greifen. Bei Erwachsenen liegt der Schwerpunkt klarer auf Pflege- und Krankenversicherung.

Die kommunale Ebene verfügt über wichtige Steuerungs- und Koordinationsmöglichkeiten, insbesondere im Rahmen der KKAP sowie durch die Vernetzung bestehender Akteure. Ziel des Antrags ist es, pflegende Angehörige und hier insbesondere pflegende Eltern stärker in den Blick zu nehmen, bestehende Strukturen besser zu nutzen und konkrete, umsetzbare Verbesserungen zu entwickeln, ohne neue Parallelstrukturen zu schaffen.

Um eine umfassende und bedarfsgerechte Beratung sicherzustellen, ist es notwendig, die bestehenden Strukturen zu überprüfen und gegebenenfalls zu erweitern. Dies umfasst die Schulung der Mitarbeiterinnen, die Überprüfung der Hinweise auf Beratungsstellen an relevanten Kontaktpunkten (z.B. Verfahrenslotsen, bei Beantragung Schwerbehindertenausweis, Schuleingangsuntersuchung), sowie die Einbindung von Elternvertreterinnen in die KKAP.

Durch diese Maßnahmen kann der Kreis Borken sicherstellen, dass alle pflegenden Eltern die notwendige Unterstützung und Beratung erhalten, um ihre Aufgaben bestmöglich zu bewältigen.

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