Auswirkungen des Brexit auf den Kreis Borken

Das britische Parlament hat das Brexit-Abkommen von Premierminister Boris Johnson in zweiter Lesung mit großer Mehrheit angenommen. Die Abgeordneten votierten mit der Mehrheit der konservativen Partei Johnsons mit 358 zu 234 Stimmen für den Gesetzestext zum Austrittsvertrag mit der Europäischen Union. Damit wird die erste Hürde zum britischen EU-Austritt am 31. Januar genommen. Die Schlussabstimmung ist für diesen Monat geplant. Danach muss das Gesetz noch das Oberhaus passieren. Nach dem Inkrafttreten des Brexit-Abkommens soll es eine Übergangsperiode bis Ende 2020 geben, in der die Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien weitgehend unverändert bleiben. Eine weitere Verlängerung dieser Übergangsperiode will Johnson ausschließen und hat im Gesetzestext zum Brexit-Abkommen verankert, dass London keine weitere Frist bei der EU beantragen kann.

Zumindest sollte jetzt auch auf Kreisebene, sofern dies nicht schon ohne Aufforderung seitens der Politik begonnen wurde, ein solches Szenario mit den dazu gehörigen Maßnahmen betrachtet werden, um gege- benenfalls für eine entsprechende Unterstützungsleistung für die kreisangehörigen Städte gewappnet zu sein.

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

  1. Ist dem Kreis, aufgeschlüsselt nach den angehörigen Städten, die Anzahl der Einwohner*innen mit britischer Staatsbürgerschaft bekannt? Wie viele haben eine doppelte Staatsbürgerschaft?
  2. Sind die Städte bei einem möglichen ungeordneten Austritt darüber informiert und vorbereitet, dass die dort lebenden britischen Staatsbürger eine städtische Anlaufstelle zur schnellen Beantragung des verlängerten Aufenthaltsrechtes benötigen?
  3. Ist der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken bekannt, welche Unternehmen aus dem Kreis Patent- und Lizenzrechte in Großbritannien auf ihre Produkte unterhalten?
  4. Werden den betroffenen Unternehmen entsprechende rechtliche Beratungsstrukturen über die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken oder die jeweils zuständigen Kammern angeboten?
  5. Sind die Unternehmen über die Besonderheiten des Aufenthaltsrechtes Ihrer Arbeitnehmer*innen in solchen Fällen informiert und vorbereitet?
  6. In welcher Form werden die im Kreisgebiet lebenden britischen Staatsbürger darüber informiert, wie sich ihre Aufenthaltsrechte ändern können und welche Anträge sie mit welchen Fristen stellen müssen?
  7. Ist durch den Austritt Großbritanniens aus der EU mit der Straffung von EU-Fördermitteln (EFRE) für die neue Vergaberunde zu rechnen, und können bereits angestrebte Projekte dadurch gefährdet werden? Hat der Brexit insbesondere Auswirkungen auf die EUREGIO und das grenzüberschreitende INTERREG Programm „Deutschland-Nederland“?

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