Nach §9 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) darf die Vergabe von Autokennzeichen „nicht gegen die guten Sitten verstoßen“. Neben bundesweiten Regelungen können Länder und Kommunen auch eigene Regelungen treffen. Zu den bundesweit verbotenen Buchstabenpaaren auf Kennzeichen gehören ‚KZ‘ (Konzentrationslager), ‚HJ‘ (Hitlerjugend), ‚SS‘ (Schutzstaffel) und ‚SA‘ (Sturmabteilung). Für die Buchstabenfolge ‚AH‘ (Adolf Hitler) gibt es keine bundesweite Regelung. Sie wird in einigen Regionen ebenso wie Zahlenkombinationen untersagt, die sich auf die Position bestimmter Buchstaben im Alphabet beziehen: 18 (Adolf Hitler) und 88 (Heil Hitler) und auch die 28, die für das rechtsextreme Netzwerk „Blood & Honour“ (Blut und Ehre) steht, wird zum Beispiel in Bayern und Brandenburg nicht mehr ausgegeben. Weitere Codierungsmöglichkeiten bieten beispielsweise die 14, die einen unter Neonazis beliebten rassistischen Glaubenssatz aus 14 Wörtern symbolisiert oder auch die Kombination ‚GD 3345’, die für Großdeutschland und Anfang und Ende der NS-Zeit steht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Kreisverwaltung im Rahmen der kommenden Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung im Rahmen eines Tagesordnungspunktes „Unzulässige Kennzeichenkombinationen im Kreis Borken“ über den Umgang mit nationalsozialistischen Code-Botschaften auf Kennzeichen zu berichten. Die Kreisverwaltung wird insbesondere um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Welche Kennzeichenkombinationen sind im Kreis Borken nicht zugelassen?
- Wie werden unzulässige Kennzeichenkombinationen gesammelt und wird diese Sammlung regelmäßig aktualisiert?
- Wie werden die Mitarbeiter*innen der Zulassungsstellen sensibilisiert, um problematische Buchstaben- und Zahlenkombinationen zu erkennen?
- Gab es in der Vergangenheit Bürgerbeschwerden über zugelassene Kennzeichen mit Bezug zum Nationalsozialismus oder anderen Kennzeichenkombinationen? Wenn ja, welcher Art?
Jens Steiner
Monika Logermann
Sebastian Heilmann
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