Der Schutz von schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen im Straßenverkehr (u.a. Kinder, Fußgängerinnen, Radfahrer*innen) ist in § 1 STVO geregelt und hat höchste Priorität. Aus diesem Grund wird die Kreisverwaltung beauftragt, zur Stärkung der Verkehrssicherheit eine weitere semistationäre Geschwindigkeitsmessanlage anzuschaffen.
Begründung:
Unangepasste Geschwindigkeit gehört zu den häufigsten Unfallursachen und ist verantwortlich für zahlreiche Verkehrstote. Die Unfallstatistik für den Kreis Borken führt das jährlich wieder vor Augen. Der Kreis hat besondere Unfallschwerpunkte mit festen Geschwindigkeitsmeßanlagen ausgestattet. Dies hat zur Entschärfung dieser Unfallschwerpunkte beigetragen. Dennoch existieren zahlreiche weitere Strecken innerorts wie außerorts an denen Verkehrsteilnehmer regelmäßig die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten.
Eine zusätzliche semistationäre Geschwindigkeitsmessanlage ist aufgrund der Größe des Kreisgebietes daher eine mehr als sinnvolle Ergänzung zum Zwecke der Verkehrsüberwachung. Semi-Stationäre Geschwindigkeitskontrollen erlauben über mehrere Tage eine autonome Geschwindigkeitsmessung und einen flexiblen Messbetrieb ohne Personalaufwand an beliebigen Orten. Durch den flexiblen Einsatz des mobilen Gerätes ergibt sich besonders nachts und in der dunklen Jahreszeit ein zusätzliches „Risiko für Schnellfahrer“. Daraus resultiert mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen sowie durch angepasstere Fahrweise auch weniger Lärmbelästigung für Anwohnerinnen.
Der Blitzanhänger ist in der Beschaffung zunächst nicht günstig, wie die letztjährige Beschaffung jedoch zeigt, armortisiert sich das Gerät durch die leider noch immer hohe Zahl an Geschwindigkeitsübertretungen selbst. Die daraus resultierenden Einnahmen können innerhalb des Verkehrsbudgets zur Abdeckung der steigenden Kosten aus dme ÖPNV genutzt wereden und leisten damit einen zusätzlichen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
Implementierung eines Chatbots auf der Homepage des Kreises
Die Verwaltung wird beauftragt einen geeigneten, mehrsprachigen Chatbot zu ermitteln und auf der Homepage anzubieten. Sweit Kosten anfallen, sind diese im Haushalt 2025 einzustellen. Begründung: Mit dem neuen Angebot eines…
Weiterlesen »
Artenschutzpreis im Kreis Borken
Der Kreis Borken verleiht jährlich einen Artenschutzpreis von gesamt 10.000 Euro Begründung: Um der dramatisch rückläufigen Bestandsentwickelung der Tier- und Pflanzenwelt entgegen zu treten, verleiht der Kreis Borken jährlich einen…
Weiterlesen »
Vermeidung von Vogelsterben durch Glasschlag
Der Kreistag beschließt einen 4 Punkte-Plan gegen Vogelschlag. Gleichzeitig wird an allen Gebäuden die Möglichkeit der Anbringung von Nistkästen geschaffen. Begründung: Glas ist der menschlich bedingte Faktor, durch den am…
Weiterlesen »