Betriebsperspektiven für Post-EEG-Anlagen im Westmünsterland

Die Verwaltung wird beauftragt mit den Stadtwerken im Kreisgebiet, Lösungsansätze für den Umgang mit den ab dem 01. Januar 2021 und in den Folgejahren aus der EEG-Vergütung auslaufenden Anlagen im Kreis Borken zu suchen. Dabei wird vorgeschlagen, dass die Stadtwerke im Westmünsterland ein möglicherweise gemeinsames Direktvermarktungsangebot vergleichbar dem Post-EEG Angebot der Stadtwerke Tübingen schaffen (https://www.swtue.de/energie/strom/erneuerbare-energien/pv-altanlagen-post-eeg.html) und den gesamten erzeugten Strom abzunehmen und ihn dergestalt zu vergüten, dass ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb der Anlagen möglich ist.

Sachdarstellung:

Die Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) war für Besitzer von Photovoltaik-Anlagen lange Zeit attraktiv und sorgte für einen PV-Boom auf Deutschlands Dächern. Für die Energiewende ist Solarstrom ein wichtiger Baustein. Der Anteil an regenerativ erzeugtem Ökostrom soll stetig wachsen. Auch der Kreistag Borken hat mit Beschluss vom 11.07.2019 das Ziel ausgegeben, bis zum Jahr 2030 den gesamten Strombedarf der Region aus erneuerbaren Energiequellen decken zu wollen. Dafür sind jedoch noch viel mehr Anlagen nötig – und die vorhandenen Altanlagen sollten nach Möglichkeit weiterlaufen, denn auch ihr erzeugter Sonnenstrom ist ein wertvoller Beitrag zur Energiewende.

Private Photovoltaik-Anlagen aus der Anfangszeit der Energiewende wie auch Windkraft-Anlagen fallen jedoch nun nach 20 Jahren Laufzeit aus der EEG-Förderung (Post-EEG). Der Ökostrom, den sie produzieren, ist aber immer noch der gleiche. Trotzdem laufen den Alt-Anlagen modernere, leistungsstärkere Anlagen immer mehr den Rang ab. Ohne EEG-Förderung gerät die Wirtschaftlichkeit in Frage. Die Anlagen produzieren nach wie vor wertvollen, erneuerbaren Strom. Es besteht also eigentlich kein Grund sie abzubauen. Eine gegebene Funktionalität direkt in die Entsorgung zu zwingen, ist weder nachhaltig noch fiskalisch zu erklären! Die Stadtwerke Tübingen haben deshalb ein Angebot entwickelt, um für diese sogenannte Post-EEG-Anlagen eine attraktive Perspektive zu schaffen – und ihren Ökostrom im Netz zu behalten.

Weil es durch die Novellierung des EEG zum 1. Januar 2021 noch keine gesetzliche Nachfolgeregelung gibt, springen die Stadtwerke Tübingen nun ein und sorgen selbst für ein ‚Übernahmeangebot‘. Die Stadtwerke Tübingen kaufen den Anlagenbetreibern, die aus der 20-jährigen EEG-Förderung herausfallen, den gesamten erzeugten Strom ab und vergüten ihn mit sechs Cent pro Kilowattstunde. Zum Vergleich: Gesetzlich vorgesehen ist eine sogenannte Auffangvergütung durch den Netzbetreiber zu Marktpreisen – das sind zwischen 2.5 und 3 Cent/kWh abzüglich einer Vermarktungsgebühr. Im Gegenzug erhalten die Anlagenbesitzer den zertifizierten Ökostrom der Stadtwerke Tübingen und senken, durch die Verrechnung mit dem aus ihrer Anlage erzeugten Solarstrom, ihre monatlichen Stromkosten. Technische Umrüstungen der Anlagen oder der Mess- und Zählertechnik sind derzeit nicht nötig. Damit möchten die Stadtwerke als Partner der PV-Pioniere die Anlagenbesitzer vor größeren Investitionen bei technischen Umrüstungen der Anlagen bewahren, ihnen bürokratischen und wirtschaftliche Belastungen nehmen und ihnen das einfache, unkomplizierte Weiterlaufenlassen ihrer PV-Anlage ermöglichen. Das ist gut für die Anlagenbesitzer, aber auch für das Ökostrom-Portfolio der Stadtwerke: Der Anteil an regional erzeugtem Ökostrom steigt und die neuen Abnahmemengen können zu 100 Prozent an die Ökostromkunden der Stadtwerke weitergegeben werden.

Ein vergleichbares Angebot ist auch für das Westmünsterland dringend notwendig. Eine solche Direktvermarktung von nachhaltigem, regional erzeugtem Ökostrom wird sicher auch auf das Interesse der Verbraucher stoßen. Der Kreis Steinfurt zeigt mit dem ‚Landstrom‘ bereits, dass solche Modelle im Münsterland funktionieren. Regionalstrom stärkt durch den konkreten Anlagenbezug die Differenzierung zum Wettbewerb, die Emotionalisierung und damit die Kundenbindung. Der Einstieg in die Direktvermarktung und die Zusammenführung von Verbrauchern und Produzenten durch die Stadtwerke wird so neue Ertragschancen bei Anlagenbetreibern und Endkunden ermöglichen. Ziel ist, dass die aus der Förderung fallenden Anlagen wirtschaftlich weiter betrieben werden, so dass es nicht zu einem Rückgang in der Erzeugung von regenerativem Strom kommt.

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