Bewerbung als Modellkommune für den digitalen und hybriden Sitzungsbetrieb

Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Zwicker,

die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und UWG/Stadtpartei beantragen, in den nächsten Sitzungen von Kreisausschuss und Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

„Die Kreisverwaltung nimmt zeitnah mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen Kontakt auf und bewirbt sich als Modellkommune für den digitalen und hybriden Sitzungsbetrieb.“

Hinweis zum Verfahren:

Da die nächsten Sitzungen von Kreisausschuss und Kreistag erst nach den nun anstehenden Sommerferien terminiert sind, der Beschluss aber dringlich ist, regen wir an, diesen in Form einer Dringlichkeitsentscheidung zu treffen und dann in den terminierten regulären Sitzungen zu bestätigen. Alternativ käme auch eine zusätzliche Sitzung des Kreisausschusses in Betracht, die unsere Fraktionen dann beantragen würden.

Sachdarstellung:

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 30.06.2021 ein „Modellprojekt für digitale und hybride Sitzungen: Digitale Chancen auch jenseits der Pandemie in kommunalen Gremien nutzen“ (LT-Drs. 17/14285) beschlossen. Demnach wird die Landesregierung, unmittelbar Vorbereitungen zu treffen, um direkt nach der sitzungsfreien Sommerpause dieses Jahres ein Modellprojekt in ausgewählten Kommunen zu starten, um das Durchführen von Sitzungen kommunaler Vertretungskörperschaften oder von Teilen derselben per Videoübertragung, also rein digital oder hybrid, zu ermöglichen. Das Modellprojekt soll dabei u. a. mit drei Kreisen erprobt werden. Die Auswahl der Projektpartner soll kurzfristig erfolgen.

Da das Modellprojekt auf einen zunächst sehr kleinen Teilnehmerkreis beschränkt ist, was der nordrhein-westfälische Städtetag auch zu Recht kritisiert hat, ist nun eine zügige Bewerbung um eine Teilnahme als Modellkommune notwendig.  Virtuelle oder hybride Sitzungen sind gerade für den Kreis Borken als großen Flächenkreis eine sinnvolle Regelung. Bisher sind solche Sitzungsformate aber in Nordrhein-Westfalen nicht möglich. Der nun vom Landtag eingeschlagene Weg, digitale Formate in einzelnen Kommunen zu erproben, ist ein richtiger Schritt, an dem das Westmünsterland sich beteiligen muss.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021 hat der Kreistag glücklicherweise bereits beschlossen, die notwendigen Mittel bereitzustellen, um die technischen Voraussetzungen für digitale und hybride Sitzungen sowie für die Live-Übertragung von Sitzungen zu schaffen. Durch eine Teilnahme als Modellkommune wird die einmalige Chance gesehen, dass dieser bereits begonnene Digitalisierungsprozess noch einen weiteren Schub erhält.

Da pandemiebedingt fast die gesamte Arbeit der Kreistagsfraktionen sowie die Sitzungen der Arbeitskreise des Kreistags bereits seit gut 18 Monaten digital stattfindet, ist es sinnvoll und konsequent, diese Möglichkeiten auch auf den übrigen Sitzungsbetrieb auszudehnen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass das digitale Sitzungswesen unnötige Fahrten vermeiden und somit auch einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Steiner
Jörg von Borcyskowski

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