Grüne: Clean-Vehicle-Richtlinie bei Neuanschaffung von Bussen im ÖPNV berücksichtigen

In den aktuellen Diskussionen der Klimaschutzaktivitäten der Münsterlandkreise und der Stadt Münster wird auch darüber nachgedacht, welche Busse künftig im ÖPNV eingesetzt werden sollen, um die CO2-Emissionen zusätzlich weiter zu reduzieren. Daher werden an Busse, künftig erhöhte Anforderungen in Bezug auf den Emissionsschutz gestellt werden. Für die Umwandlung der heute vorhandenen Busflotten bedarf es Zeit. Deshalb müssen die Erwartungen der Aufgabenträger für den ÖPNV im Nahverkehrsplan klar definiert und mit einer Zeitachse versehen werden, an die sich alle Beteiligten zu halten haben.

Die Kreisverwaltung schlägt deshalb nun vor, dass ab 2021 bei allen neuen Vergaben einschließlich der RVM-Direktvergabe 80 % der Busse der Abgasnorm Euro V, ab 2026 der Euronorm VI entsprechen müssen. Für die Grüne Kreistagsfraktion stellt sich dabei die Frage, in wie weit bei den Planungen der Kreisverwaltung die Clean-Vehicle-Richtlinie (2009/33/EG) der EU berücksichtigt wurde.

Clean-Vehicle-Richtlinie fordert emissionsarme Fahrzeuge

Das Europäische Parlament hat am 18. April 2019 die sogenannte Clean-Vehicle-Richtlinie (2009/33/EG) verabschiedet und damit verbindliche Ziele für die Beschaffung von emissionsarmen Fahrzeugen durch Behörden und Unternehmen geschaffen. Saubere Fahrzeuge sind dabei laut Richtlinie als emissionsarme Fahrzeuge mit alternativem Antrieb definiert, also u.a. Elektro-, Wasserstoff- und Erdgasbusse. Auch mit Biomethan und Flüssiggas betriebene Fahrzeuge zählen dazu. Flüssige Biokraftstoffe sowie synthetische und paraffinische Kraftstoffe gelten nur ohne Beimischung fossiler Kraftstoffe als sauber.

Demnach müssen ab 2025 bei allen neu abgeschlossenen öffentlichen Aufträgen mindestens 45 % der Busse alternative Antriebe besitzen. Ab 2030 gilt eine Quote von 65 %. Die Richtlinie enthält umfangreiche Regelungen für die Beschaffung von Fahrzeugen und ist u.a. gültig für alle Verkehre mit öffentlichen Dienstleistungsaufträgen (VO 1370/2007) und für Unternehmen, die an die Vergabeverordnung gebunden sind. Reisebusse sind von der Richtlinie ausgenommen.

Die Grüne Kreistagsfraktion hat daher den Landrat angeschrieben, um vor der Beschlussfassung über die künftigen Standards für Busse im ÖPNV zu klären, welche Auswirkung die Clean-Vehicle-Richtlinie auf die Beschaffung von Fahrzeugen oder aus Ausschreibung von Fahrdienstleistungen hat und in wie weit dies im Nahverkehrsplan zu berücksichtigen ist, bzw. bereits berücksichtigt wurde.

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