Dach- und Fassadenbegrünung von kreiseigenen Gebäuden

Bei allen kommenden kreiseigenen Neubauten wird eine Fassaden- und Dachbegrünung verbindlich festgelegt. Darüber hinaus wird schnellstmöglich überprüft, an welchen kreiseigenen Gebäuden eine nachträgliche Fassaden- und Dachbegrünung möglich ist, und wo möglich so schnell wie möglich umgesetzt wird.

Sachdarstellung:

in der letzten Verkehrs- und Bauausschusssitzung hatten die Grünen eine Anfrage zur Fassaden- und Dachbegrünung kreiseigener Gebäude gestellt. Die Antwort war mehr als ernüchternd: Es gibt keine!

Der Klimawandel und der damit verbundene Temperaturanstieg stellen uns alle aber vor große Herausforderungen, damit sich unsere Städte und Gemeinden nicht noch weiter aufheizen. Ein probates und schnell einsetzbares Mittel um dem entgegenzuwirken sind Fassaden- und Dachbegrünungen. Sie sorgen im Sommer dafür, dass sich Gebäude nicht unnötig aufheizen, im Winter können sie eine dämmende Wirkung haben. Sie filtern Schadstoffe aus der Luft und sorgen für ein positives Mikroklima, gleichzeitig bereichern sie die Artenvielfalt. Darüber hinaus helfen sie bei Starkregenereignissen die Wassermassen etwas aufzufangen und somit die Kanalisationen zu entlasten.

Diese Sichtweise teilt auch die neue nordrhein-westfälische Landesregierung, die in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten hat: „Die Begrünung von Dächern und Fassaden leistet einen wichtigen Beitrag zum Mikroklima und ist heute mit Solaranlagen kombinierbar.“ Die Landesregierung leitet für sich daraus unter anderem das Ziel ab, die Dach- und Fassadenbegrünung von öffentlichen Gebäuden zu intensivieren. Dem sollte der Kreis Borken in keiner Wiese nachstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Vera Timotijević
Richard Henrichs
Robert Brandt

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