Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Zwicker,
bislang kamen Taser im Jahr 2021 in NRW nur in wenigen Städten zum Einsatz. Jetzt wird das Projekt nach Medieninformationen auch auf die Kreispolizeibehörde Borken ausgeweitet. Die Auswahl (…) soll dabei auf Basis der Einsatzbelastung, der Fälle von Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte und geografischer Aspekte erfolgt sein. Mit einem Taser schießen Polizisten im Ernstfall zwei Elektroden an Drähten auf den Angreifer, der durch Stromimpulse außer Gefecht gesetzt wird. Die Risiken des Einsatzes dieser Elektroimpulswaffen sind dabei erheblich. Gerade Ältere, Menschen mit einschlägigen Vorerkrankungen oder Personen, die unter Drogeneinfluss stehen, sind besonders gefährdet, irreparable Schäden davonzutragen, wenn der Taser die Muskeln verkrampft. Ob eine Risikoperson vor ihr steht, kann eine Polizistin oder ein Polizist in einer dynamischen Einsatzlage aber oft nicht erkennen. Eines steht fest: Für die Bürger*innen können diese Waffen eine echte Gefahr darstellen. In anderen Ländern hat man bereits schlechte Erfahrungen damit sammeln müssen. Die US-amerikanische Sektion von Amnesty International zählte für die USA, in denen die Taser bereits seit längerem im Einsatz sind, zwischen 2001 und 2017 über 700 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Einsatz des Tasers.
Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und UWG/Stadtpartei beantragen vor diesem Hintergrund die Einberufung des Polizeibeirates bei der Kreispolizeibehörde Borken gem. § 18 Abs. 3 POG NRW und bitten darum, das Thema „Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten (Tasern) bei der Kreispolizeibehörde Borken“ auf die Tagesordnung des Polizeibeirates zu setzen und den Beirat über Art und Umfang der geplanten Nutzung zu informieren. Insbesondere bitten wir dabei die folgenden Fragen zu beantworten:
- Welche Aspekte haben dazu geführt, dass die Kreispolizeibehörde Borken für die Ausstattung mit Distanz-Elektroimpulsgeräten ausgewählt wurde?
- Welche Polizeieinheiten werden künftig mit Distanz-Elektroimpulsgeräten ausgerüstet?
- In welcher Form ist der Einsatz der Distanz-Elektroimpulsgeräte geregelt? Gibt es konkrete Handlungsanweisungen bzw. Erlasse?
- Kann die Stromstärke der Distanz-Elektroimpulsgeräte an die vorhandenen Gegebenheiten eingestellt werden? Was für Kriterien gelten dafür?
- Wie werden die betroffenen Beamt*innen für den Einsatz mit Distanz-Elektroimpulsgeräten ausgebildet?
Mit freundlichen Grüßen
Jens Steiner
Jörg von Borcyskowski
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