Die Corona-Lage ist dramatisch. Die Menschen in unserem Land erwarten verantwortungsvolles Handeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Bund und Ländern. „Der Impfturbo muss wieder laufen in den kommenden Wochen“, sagte der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Kreistag, Jens Steiner. Die Grünen begrüßen die vom Landrat angekündigte deutliche Ausweitung des Impfangebots im Kreis Borken. Die Hauptlast bei den Corona-Schutzimpfungen tragen nach den Vorgaben von Bund und Land zwar die Arztpraxen. Allerdings sei zu deren Unterstützung der Kreis Borken mit seiner „Koordinierenden COVID-Impfeinheit“ (KoCI) als einer der ersten Kreise überhaupt bereits Mitte Oktober mit mobilen Impfungen in allen Städten und Gemeinden gestartet. Dieses Angebot wird durch die Einrichtung von vier festen Impfstellen – in Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau – mit deutlich größeren Impfkapazitäten ausgeweitet.
Steiner sprach sich deutlich gegen die Entscheidung des CDU-Kreisvorsitzenden und Noch-Gesundheitsministers Jens Spahn aus, die Biontech-Dosen für Arztpraxen einzuschränken, um Moderna-Dosen zu verimpfen, die abzulaufen drohen. „Wir brauchen jetzt keine Handbremse sondern Vollgas bei dieser Booster-Impfkampagne und dazu sollte kein Impfstoff zurückgehalten werden“. Gleichzeitig müssen die Menschen durch Maßnahmen in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens besser geschützt werden, insbesondere in Schulen, Kitas und Krankenhäusern. Gemeinsam mit SPD und FDP haben die Grünen dazu im Bundestag ein Gesetzespaket beschlossen, das konsequenter ist als alles, was die noch geschäftsführende Bundesregierung bisher vorgelegt hat. Im Ergebnis werden mehr und umfassendere Maßnahmen zur Verfügung stehen. Zugleich werden die sozialen Auswirkungen der Pandemie stärker in den Fokus genommen. Mit dem Gesetz werden die Maßnahmen zur Abfederung sozialer Härten der Pandemie, die an die epidemische Lage gekoppelt waren, verlängert. Dazu gehört der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung, Hilfe für Krankenhäuser, die Sonderregelung zum Kinderkrankengeld oder die Aussetzung der Mindesteinkommensgrenze in der Künstlersozialversicherung.
Auf der Grundlage dieses Gesetzes stehen den Ländern weitreichende Instrumente zur Verfügung mit verbindlichen 2G, 2G+ und 3G-Regelungen, Abstandsgeboten, Maskenpflicht, Obergrenzen in Einrichtungen und Kontaktpersonennachverfolgung. Hier sind die Länder in der Pflicht, diese Maßnahmen auch umzusetzen. Auf Bundesebene sorgen wir mit konsequentem 3G am Arbeitsplatz für mehr Sicherheit für Beschäftigte, Arbeitgeber*innen und Kund*innen. Die Home-Office-Pflicht ermöglicht eine Reduzierung der Kontakte am Arbeitsplatz. Die Regelungen im Arbeitsbereich werden gerade deshalb verschärft, damit Schulen und Kitas offen bleiben können. Mit 3G im ÖPNV und Fernverkehr wird Pendeln und Reisen sicherer gemacht.
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