Der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern beträgt auch 2023 immer noch 18 Prozent. Werden weitere Faktoren berücksichtigt wie die Erwerbsbeteiligung oder die Arbeitszeit, dann liegt der strukturelle Gender Pay Gap laut statistischem Bundesamt sogar bei 39 Prozent. Echte Gleichstellung sieht anders aus.
Viele Frauen wollen mehr arbeiten, ihnen stehen aber fehlende Vereinbarkeit, falsche Anreize und Lohnungleichheit im Weg. Gerade die Care-Berufe werden mit Blick auf den Anspruch an diese Tätigkeiten und ihre gesellschaftliche Bedeutung viel zu schlecht bezahlt. Deshalb setzen wir uns als Grüne für mehr flächendeckende Tarifverträge ein. Das Fundament hierfür ist das Entgelttransparenzgesetz.
Das Entgelttransparenzgesetz trat im Juli 2017 in Kraft und sollte mit dafür sorgen, dass die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern geschlossen wird. Drei Instrumente – individueller Auskunftsanspruch, Berichtspflicht und die freiwillige Aufforderung zur Durchführung betrieblicher Prüfverfahren – haben das Bewusstsein von Beschäftigten und Arbeitgebenden verändert.
Weiterentwicklung Entgelttransparenzgesetz
Doch bereits eine erste Evaluation im Jahr 2019 zeigte klare Schwachstellen auf. Die Reichweite der Regelung ist zu gering und es fehlen Rechtsdurchsetzungsinstrumente wie zum Beispiel Prozessstandschaft und Verbandsklage. Darum geben wir uns mit dem Status Quo nicht zufrieden und haben uns in der Koalition auf die Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes verständigt. Grundlage hierfür wird die zweite Evaluation mit ihren Handlungsempfehlungen sein, die im Sommer 2023 veröffentlicht wird.
Gerade hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt unterstrichen, dass etwa unterschiedliches Verhandlungsgeschick nicht zu Unterschieden beim Verdienst führen darf. Auch auf EU-Ebene erwarten wir durch die Lohntransparenz-Richtlinie neue Impulse. Im Dezember 2022 haben sich die Mitgliedstaaten vorläufig geeinigt, so dass davon auszugehen ist, dass der Richtlinie demnächst sowohl im Rat als auch im Parlament zugestimmt wird.
Weitere Maßnahmen zum Abbau der Entgeltungleichheit
Das Entgelttransparenzgesetz ist aber nur ein Baustein zu mehr Entgeltgleichheit und Gleichbehandlung im Erwerbsleben. Andere Maßnahmen, wie die bereits beschlossene Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro, die anstehende Reform der Steuerklassen sowie der Ausbau der Kindertagesbetreuung stärken die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen.
Mehr als nur eine Muse – Frauen in Kunst und Kultur
Im Kultursektor ist das Gender Pay Gap sogar noch höher als in anderen Branchen und liegt bei rund 30 Prozent. In Zukunft muss es darum gehen, Künstlerinnen und ihr ganzes Potential sichtbar zu machen. Denn noch immer werden Werke von Frauen weniger häufig verlegt, ausgestellt und aufgeführt. Seltener werden sie für Festivals gebucht, führen Regie oder leiten ein Theater. Lohntransparenz, die paritätische Besetzung von Jurys und Gremien im Rahmen von öffentlichen Förderungsentscheidungen und mehr Frauen auf Führungspositionen im Kulturbetrieb sind wesentliche Stellschrauben hierfür. Denn derzeit gilt: Kunst ist frei, vorausgesetzt sie ist männlich. Das muss sich ändern. Frauen verdienen gleiche Chancen und gleiche Entgelte.
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