Erhöhung des Zuschusses an die Naturfördergesellschaft für den Kreis Borken e.V.

Der Kreis Borken erhöht den Zuschuss an die Naturfördergesellschaft für den Kreis Borken e.V. von 7500 € auf 12500 €. Ziel ist es den gemeinnützigen Verein bei der Erhaltung, Entwicklung und Pflege unserer heimischen Landschaft in seinen Maßnahmen und Projekten zu stärken sowie weitere Initiantiven zu entwickeln.

Sachdarstellung:

In der Naturfördergesellschaft sind Naturschützer und Naturnutzer gleichermaßen vertreten, um nach gemeinsamen Wegen zu suchen, die dem Erhalt und der Entwicklung von Natur und Landschaft dienen. Dieser kooperative Ansatz ermöglicht es gegenseitige Achtung und gegenseitiges Verständnis zu entwickeln und fördert das Vertrauen. Die Maßnahmen und Projekte basieren auf Freiwilligkeit, sie sind unbürokratisch und zeichnen sich durch eine hohe Akzeptanz aus. Land- und Forstwirte, die ihre Flächen zur Verfügung stellen, erhalten eine faire Förderung. Die Maßnahmen und Projkete können auf folgender Internetseite eingesehen werden: https://kreis-borken.de/de/land-leute/themen-projekte/gremien-institutionen-netzwerke/naturfoerdergesellschaft-fuer-den-kreis-borken-ev/naturfoerdergesellschaft-fuer-den-kreis-borken-ev/

Um jedoch den Artenrückgang und die Klimaerwärmung zu begrenzen, bedarf es viele weitere gemeinsame Anstrengungen und Initiativen auf allen Ebenen. Die Erhöhung des Zuschusses soll dazu beitragen, diesen gemeinnützigen Verein dabei zu stärken. In der Satzung der Naturfördergesellschaft, die auf o.g. Internetseite eingesehen werden kann, ist unter § 12 Abs. 2 aufgeführt: „Für die Dauer der Mitgliedschaft zahlt der Kreis Borken einen jährlichen Mindestbeitrag von 12500 €….“ Wir beantragen den Zuschuss auf den satzungsgemäßen Mindestbeitrag wieder zu erhöhen.

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