Deutschland setzt nach Einschätzung der Europäischen Kommission die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie nur unzureichend um. Daher hat die EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof Klage eingereicht. Die Klage kommt nicht unerwartet: Bereits im letzten Jahr hat die EU-Kommission einen Warnschuss abgegeben. In der sogenannten begründeten Stellungnahme hatte sie auf die Missstände bei der Umsetzung der FFH-Richtlinien und damit dem Schutz von Natura-2000-Gebieten hingewiesen. „Jetzt drohen eine weitere Verurteilung durch die Richter in Luxemburg und bei weiterem Nichtstun unter Umständen sogar Strafzahlungen,“ sagt Daniel Leuders. Kreisvorsitzender der Grünen im Kreis Borken.
Die EU-Kommission will mit dem europäischen Green Deal und der EU-Biodiversitätsstrategie die biologische Vielfalt in Europa schützen beziehungsweise wiederherstellen. Dabei geht es hier um das Umsetzen von Vorgaben, zu denen sich Deutschland bereits 1992 verpflichtet hat, und nicht etwa um das Ausweisen neuer Schutzgebiete. Dazu soll die EU-Habitat-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen einen Beitrag leisten. Konkret geht es in der Richtlinie darum, besondere Schutzgebiete auszuweisen sowie gebietsspezifische Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen festzulegen. Damit sollen die Mitgliedstaaten einen günstigen Erhaltungszustand der Arten und Lebensräume erreichen.
Grüne erfragen Sachstand zu Natura 2000 und Vogelschutzgebieten (FFH-Gebiete)
Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat vor diesem Hintergrund der Kreisverwaltung eine Reihe von Fragen zukommen lassen, die in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz beantwortet werden sollen. Dabei soll die Verwaltung soll unter anderem darlegen wie groß ist die Fläche der gesamten Schutzkulissen Natura 2000 und Vogelschutzgebiete (FFH-Gebiete) im Kreisgebiet Borken ist. Zudem sollen konkrete Schutz- bzw. Erhaltungsziele für das Kreisgebiet aufgezeigt werden. Zudem möchten die Grünen wissen, wie groß die Fläche ist, auf der innerhalb der Schutzgebiete intensiv bzw. nicht ökologisch gewirtschaftet wird.
„In Deutschland wurde die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie über Jahre hinweg nur unzureichend umgesetzt. Jetzt brauchen wir entschlossenes Handeln. Die Umsetzung der FFH-Richtlinie muss endlich mit aller Konsequenz in der Praxis erfolgen. Die dafür notwendigen Rahmenbedingungen müssen jetzt geschaffen werden. Dazu muss die Bundesregierung endlich liefern und sich dafür einsetzen, die Gemeinsame Agrarpolitik in den Verhandlungen in Brüssel und in Deutschland so auszugestalten, dass Landwirtinnen und Landwirte befähigt werden, die Umsetzung der FFH-Richtlinie aktiv zu unterstützen,“ so Leuders.
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