Gemeinsamer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und UWG/Stadtpartei
Den Medien ist in verschiedenen Zusammenhängen immer wieder zu entnehmen, dass Verwaltung vom Bund bis zu den Kommunen immer öfter auf externe Berater zurückgreifen. Auch der Kreis Borken beauftragt beispielsweise Gutachten, externe Begleitung von Prozessen, Rechtsauskünfte etc. und greift so auf die Unterstützung externer Berater*innen zurück.
Es gibt jedoch weder im Haushalt noch im Rechnungsprüfungs- oder anderen Berichten eine Übersicht der durch die Verwaltung beauftragten, externen Beratungsleistungen. Selbstverständlich werden Einzelmaßnahmen immer wieder in Fachausschüssen diskutiert, ein vollständiges Bild können sich Kreistag und Öffentlichkeit jedoch nicht machen.
Vor diesem Hintergrund beantragen wir, in der kommenden Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses im Rahmen eines Tagesordnungspunktes „Externe Beratungsleistungen für den Kreis Borken“ dazustellen, wie oft und in welchem finanziellen Umfang in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 durch den Kreis Borken auf Beratungsleistungen externer Dienstleister zurückgegriffen wurde.
Wir regen zudem an, einen solchen Bericht künftig jährlich dem Rechnungsprüfungsausschuss vorzulegen.
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