Fachkräftemangel in sozialen Berufen

Der Arbeits- und Fachkräftemangel, insbesondere in sozialen Berufen, ist auch im Kreis Borken angekommen. Diese Entwicklung zeichnet sich bereits seit vielen Jahre ab und nimmt nun, beschleunigt durch die Corona-Pandemie, bedrohliche Ausmaße an. Und das Ende ist nicht abzusehen. Schon aktuell fehlen bundesweit 120.000 Pflegekräfte und verlässliche Prognosen sagen, dass es bis zum Jahr 2030 eine halbe Million sein werden.

Ähnlich sieht es im Berufsfeld der Erzieher*innen aus, bundesweit geht man aktuell von 120.000 (nach Angaben der Bertelsmann Stiftung) bis 173.000 (nach Schätzungen der Gewerkschaft ver.di) fehlenden Fachkräften aus, wobei sich auch hier der Fehlbedarf bis 2030 verdoppeln wird. Auch in der Ambulanten Pflege fehlen Fachkräfte, so dass Hilfesuchenden abgewiesen werden müssen, gibt es Pflegestationen mit schlechter personeller Ausstattung, die Versorgungsdefizite der Pflegebedürftigen zur Folge haben.

Deshalb halten wir es für erforderlich, dass wir im Westmünsterland, insbesondere im Bereich der Aus- und Weiterbildung, alle uns zur Verfügung Möglichkeiten nutzen, diese Situation abzumildern. Vor diesem Hintergrund beantragen wir die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes „Fachkräftemangel in sozialen Berufen“ für die kommende Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration und bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Initiativen ergreift der Kreis, um weitere Ausbildungsberufe in der Region anzubieten?
  2. Gibt es aktuelle Zahlen darüber, wie viele Arbeits- und Fachkräfte aktuell und perspektivisch im Kreis Borken fehlen?
  3. Wie entwickelten sich die Zahlen der Auszubildenden in den Pflegeberufen und bei den Erzieher*innen in den letzten Jahren?
  4. Wie viele Ausbildungsstellen in Teilzeit gibt es inzwischen in diesen Bereichen? Wie kann eine Förderung derselben dargestellt werden?
  5. Werden bei der Gewinnung von Arbeitskräften auch Menschen mit Migrationshintergrund ausreichend berücksichtigt? Werden beispielsweise Anträge auf Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung wohlwollend behandelt?
  6. Finden bei der Planung von Versorgungsangeboten für Pflegebedürftige oder Menschen mit Behinderung/Handicap Angebote, die nachbarschaftliche oder ehrenamtliche Unterstützung miteinbeziehen, eine besondere Beachtung und ggf. Förderung?
  7. Auszubildende verfügen oft nicht über die notwendige Mobilität um beispielsweise die in der Ausbildung notwendigen ambulanten Einsätze durchzuführen. Wie kann man die Mobilität der Auszubildenden in einem großen Flächenkreis fördern?
  8. Gibt es für die Besetzung einer Stelle auch andere Eignungsmerkmale als den Nachweis einer Fachkraftlichkeit – wie beispielsweise im Wohn- und Teilhabegesetz (WTG), wo eine Fachkraft eine mindestens dreijährige Ausbildung im pflegerischen oder pädagogischen Bereich nachweisen muss? Hier insbesondere bei Pflegeassistent*innen die Möglichkeit aus der 1-jährigen in die 3-jährige Ausbildung zu wechseln? Gibt es solche Stellen auch im Kreis Borken und wenn dann wo?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Claudia Jung
Frank MerxElisabeth Ahler

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