Fallzahlen bei Ordnungswidrigkeiten im Landschaftsrecht

Für Aufenthalt und Umgang in und mit Natur und Landschaft gelten Regeln, die in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen enthalten sind. Wer gegen diese Vorschriften vorsätzlich oder fahrlässig verstößt, handelt ordnungswidrig. Die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Borken kann Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld ahnden. Adressaten in Ordnungswidrigkeitenverfahren können Verursacher und Auftraggeber sein. Je nach Schwere und Bedeutung des Verstoßes können Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000 Euro verhängt werden.

Ordnungswidrigkeiten im Landschaftsrecht sind zum Beispiel:

  • Beschädigung oder Beseitigung von gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteilen, wie z.B. Wallhecken oder mit öffentlichen Mitteln geförderte Landschaftselemente
  • Verstöße in Schutzgebieten, die durch Landschaftsplan oder ordnungsbehördlicher Verordnung ausgewiesen wurden; z.B. Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, Naturdenkmale
  • Abbrennen, Beschädigen, Vernichten oder Niedrighalten von Bodendecke durch Einsatz chemischer Mittel auf Feldrainen, Böschungen, nicht bewirtschafteten Flächen und an Straßen- und Wegrändern
  • Betrieb, Errichtung oder Erweiterung eines Tiergeheges (Damwild, Rehe, Rotwild u.a.) ohne Genehmigung
  • Roden, Abschneiden oder Zerstören von Wallhecken, Gebüschen, Röhricht- oder Schilfbeständen in der Zeit vom 01.03. bis zum 30.09. eines Jahres
  • Reiten in der freien Landschaft oder im Wald ohne ein gut sichtbares, beidseitig am Pferd angebrachtes gültiges Reitkennzeichen
  • Abgraben ohne erforderliche Abgrabungsgenehmigung

In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kreisverwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie viele Verfahren im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten im Landschaftsrecht wurden im Kreis Borken in den Jahren 2016, 2017 und 2018 eingeleitet.
  2. In welcher Höhe wurden Bußgelder verhängt aufgeschlüsselt nach Jahren?
  3. Welche anderen Auflagen neben Bußgeldern – bspw. Wiederaufforstung – wurden den Verursachern aufgeschlüsselt nach Jahren auferlegt. Wie wird die Umsetzung dieser Auflagen kontrolliert?

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