Förderung des NRW-Azubitickets

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und UWG/Stadtpartei

Beschlussvorschlag:

Der Kreis Borken beteiligt sich ab dem Schuljahr 2022/23 an den Kosten für das landesweit gültige Azubi-Ticket mit monatlich 20 Euro an den Gesamtkosten von 82 Euro. Die Förderung steht allen Auszubildenden offen, die aus dem Kreis Borken kommen oder ihre Ausbildung in einem im Kreis Borken ansässigen Betrieb machen. Der Kreistag Borken appelliert an den jeweiligen Ausbildungsträger ebenfalls einen Anteil der Kosten – idealerweise mindestens 31 Euro und damit 50% der verbleibenden Kosten – zu übernehmen. Eine doppelte Förderung soll ausgeschlossen werden. Die Verwaltung informiert regelmäßig im zuständigen Fachausschuss über die Inanspruchnahme der Förderung.

Sachdarstellung:

Das Azubiticket NRW des Verkehrsbundes NRW wurde erstmals zum 01.08.2019 eingeführt. Derzeit kostet es 62 Euro monatlich und kann für weitere 20 Euro zu einem landesweites Ticket erweitert werden. Der Preis von 82 Euro mtl. Ist jedoch für viele Auszubildende schlichtweg unattraktiv und zu teuer.

Das Land NRW, die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern werben dafür, dass sich die Arbeitgeber an den Kosten des Tickets für ihre Auszubildenden beteiligen. Arbeitgeber können die Beteiligung am Azubi-Ticket steuerlich als Betriebsausgabe absetzen.

Eine entsprechende Lösung dieses Problems wäre der oben genannte Beschlussvorschlag, durch welchen der Kreis Borken 20 Euro der Kosten des Azubitickets übernimmt. Für den wünschenswerten Fall, dass auch der jeweilige Ausbildungsbetrieb 31 Euro der Kosten übernimmt, verblieben für die Auszubildenden selbst nur jeweils 31 Euro, die sie selbst tragen müssten. Das Azubiticket wird so deutlich attraktiver.

Folgende Vorteile ergeben sich:

  • Die Ausbildungsbetriebe im Kreisgebiet gewinnen an mehr Attraktivität, müssen keine weiteren Fahrtkostenrückerstattungen für die überbetriebliche Ausbildung leisten und die betrieblichen Ausgaben für das Azubiticket können als Ausgaben steuerlich abgesetzt werden
  • Die Auszubildenden profitieren durch die Möglichkeit kostengünstig zum Ausbildungsbetrieb sowie zur Berufsschule zu reisen und können das Ticket auch sonst an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr nutzen
  • Durch weniger Individualverkehr und mehr Gewöhnung an die Nutzung des ÖPNVs können erhebliche Vorteile in den Bereichen Umwelt und Lebensqualität erreicht werden

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