Förderung des Vertragsnaturschutzes im Kreis Borken

Zur Förderung der Freiwilligkeit des Vertragsnaturschutzes beschließt der Kreistag:

1. In Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer wird eine Kostenrechnung für den wirtschaftlichen Ausfall bei Bewirtschaftung nach Habitatanforderungen erstellt.
a. Die untere Naturschutzbehörde soll dabei einen Korridor festlegen mit entsprechenden Habitatbeschreibungen und eine Empfehlung der Bewirtschaftungsform ausgeben.
b. Die Landwirtschaftskammer soll die Höhe der Kompensation entsprechend derhiesigen besonderen Merkmale erstellen.
2. Es wird ein Schutzgebiet festgelegt, in dem Landwirte konkret auf das Programm aufmerksam gemacht werden. Dabei ist dem Biotop-Verbund (FFH) eine entsprechende Priorität beizumessen.
3. Die Förderung soll zunächst über einen Zeitraum von 3 Jahren laufen.
4. Ein entsprechendes Monitoring und eine Evaluation wird die Förderung begleiten.
5. Die Förderung soll Flexibilität erhalten um ggf. auf GAP Auswirkungen reagieren zu können.

Sachdarstellung:

Deutschlandweit sollen mittelfristig ca. 15% der Fläche als Schutzgebiete ausgewiesen werden, darunter fallen auch sogenannte FFH-Gebiete in denen Habitate von Pflanzen und Tieren einen besonderen Schutz erfahren müssen. Der Kreis Borken sichert diese Schutzgebiete durch die Aufstellung von Landschaftsplänen. Dieser Schutz beinhaltet insbesondere die Beibehaltung bzw. Förderung von Habitaten entsprechend der definierten Flora und Fauna. D.h. ist in einem Schutzgebiete z.B. der Brachvogel ausgewiesen muss der Bewuchs bzw. die Bewirtschaftung entsprechend der Lebensraumbedingungen dieser Vogelart stattfinden. Derzeitig stehen sich dabei ordnungsrechtlich Umsetzung durch die untere Naturschutzbehörde (vgl. in bundesweitem Zusammenhang auch die entsprechende Klage der EU) und Eigentumsrecht gegenüber. Ein freiwilliger Ansatz wird hierbei der effizienteste sein.

Zur Förderung der Freiwilligkeit gibt es verschiedenste Programme. Zwar gibt es sowohl Zahlungen aus der sogenannten 2. Säule für die Diversifizierung im Anbau und auf Landesebene Förderprogramme, die Kompensationszahlungen bei extensiver Bewirtschaftung erlauben. Diese spiegeln jedoch nicht den reellen Wert der notwendigen Zahlung zur Förderung der Freiwilligkeit im Kreis Borken wieder, denn neben sehr hohen Pachtpreisen ist auf Grund der Viehintensität auch der Kostenfaktor Wirtschaftsdünger besonders zu berücksichtigen. Weiterhin ist das Ertragspotential der hiesigen Sandböden der Region geringer Einzuschätzen als in den sogenannten Ackerbauregionen.

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