Fortführung des Förderprogramm „Batteriespeicher“ im Rahmen der Allianz für Klimaschutz

Das erfolgreiche Förderprogramm „Batteriespeicher“ im Rahmen der Allianz für Klimaschutz wird auch in 2025 fortgeführt. Die Förderbestimmungen werden dahingehend angepasst, dass ab 2025 Betreiber von PV-Dachflächen-Anlagen, die vor dem 01.01.2007 in Betrieb genommen worden sind, antragsberechtigt werden. Die Zahl potenzieller Antragsteller würde sich laut Auswertungen aus dem Marktstammdatenregister dann auf 2.130 erhöhen (+572).

Begründung:

Stromspeicher sind eine wichtige Komponente der Energiewende. Dezentrale Speicher stabilisieren das Netz und sorgen dafür, dass der Strom aus Erneuerbaren Energien direkt vom Erzeuger vor Ort verbraucht werden kann. Der Fokus der Photovoltaik-Förderung in Deutschland hat sich immer stärker hin zur „netzdienlichen Integration“ von Photovoltaikanlagen in das öffentliche Stromnetz verschoben. Während ursprünglich gezielt die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz durch eine hohe Einspeisevergütung gefördert wurde, besteht heute das Interesse an einer kontrollierten Einspeisung von Solarstrom und der Stabilisierung der Netze durch die dezentralen Speicher.

Gemäß den Beschlussfassungen des Kreistags vom 03.03.2022 (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 0053/2022/KREIS), 15.12.2022 (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 0338/2022/KREIS) und zum Haushalt 2024 gewährt der Kreis Borken Zuwendungen für die Neuinstallation von stationären Batteriespeichern in Kombination mit dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage, sofern eine Inbetriebnahme vor dem 01.01.2004 (Richtlinie I 2022) bzw. 01.01.2005 (Richtlinie II 2023) erfolgte.

Mit der Beschlussfassung zum Haushalt 2024 hat der Kreistag die Verwaltung beauftragt, die Richtlinie des Förderprogramms für Batteriespeicher so zu erweitern, dass der Umbau der elektrischen Infrastruktur der Niederspannungshauptverteilung im Zuge der Umstellung von vor dem 01.01.2006 in Betrieb genommenen PV-Anlagen auf Eigenverbrauch, auch ohne den Einbau eines Batteriespeichers ebenfalls gefördert wird. Die Förderrichtlinie (Förderrichtlinie III 2024) trat im Mai 2024 nach Genehmigung des Kreishaushalts durch die Bezirksregierung Münster in Kraft.

In Abhängigkeit von der Bruttospeicherkapazität wird derzeit folgendermaßen gestaffelt ein fester Zuschuss für Batteriespeicher (Fördergegenstand I der Richtlinie III) gewährt:

  • 2 bis <10 kWh Bruttospeicherkapazität: 500€ Zuschuss
  • ≥ 10 kWh Bruttospeicherkapazität: 1000€ Zuschuss

Der Zuschuss für den Umbau der elektrischen Infrastruktur (Fördergegenstand II der Richtlinie III) erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung und beläuft sich auf 20% der förderfähigen Gesamtkosten bis zu einer Höchstfördersumme von 1.000 EUR.

Ziel ist, den Weiterbetrieb von Photovoltaik-Anlagen, die nunmehr nach 20-jähriger Nutzungsdauer vermehrt aus der EEG-Förderung herausfallen, zu unterstützen und zu forcieren. Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt nach Reihenfolge der eingereichten Anträge („Windhundverfahren“). Die Finanzierung des Förderprogramms erfolgt gemäß Beschlussfassung des Kreistages zum Haushalt 2024 aus dem laufenden Budget zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes bis maximal 100 T-EUR.

Das Förderprogramm hat im Jahresverlauf auch durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit an Fahrt gewonnen. So hat die Kreishandwerkerschaft die Bewerbung des Förderprogramms nach den Sommerferien durch eine Mitteilung an die einschlägigen Innungsbetriebe unterstützt, die Landwirtschaftskammer, Kreisstelle Borken, weist in den derzeit anstehenden Winterversammlungen der Landwirte mit Faltblättern auf das Förderprogramm hin. Monatlich gehen gegenwärtig etwa fünf Anträge ein.

Ganz überwiegend (23 Anträge) wurde 2024 die Förderung sowohl für einen Batteriespeicher als auch für den Umbau der elektrischen Infrastruktur beantragt, nur neun Anträge bezogen sich ausschließlich auf einen Batteriespeicher, drei Anträge auf den Umbau der elektrischen Infrastruktur allein.

Nach dem großen Erfolg des Programms in 2023 und 2024 und dem zweifelsfrei weiter bestehenden Förderbedarf, soll das Förderprogramm auch in 2025 in dem bisherigen Umfang fortgesetzt werden.

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