Der Kreistag Borken beschließt, das Förderprogramm „Batteriespeicher“ im Rahmen der Allianz für Klimaschutz im Jahr 2026 fortzuführen. Hierfür werden für 2026 erneut Fördermittel in Höhe von bis zu 100.000 Euro bereitgestellt. Die Förderung erfolgt weiterhin nach Maßgabe der geltenden Förderrichtlinie (insbesondere Fördergegenstand 1 „Stationäre Batteriespeicher“ und Fördergegenstand 2 „Elektrische Infrastruktur“) sowie nach dem Windhundverfahren (Reihenfolge des Antragseingangs).
Ab dem Förderjahr 2026 werden zudem Betreiber*innen von PV-Dachflächenanlagen antragsberechtigt, deren Anlagen vor dem 01.01.2008 in Betrieb genommen worden sind (Fortschreibung des bisherigen Stichtags um ein Jahr). Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderrichtlinie bzw. deren Laufzeit entsprechend für 2026 fortzuschreiben und das Programm – wie in den Vorjahren – öffentlich zu kommunizieren.
Begründung:
Stromspeicher sind eine zentrale Komponente der Energiewende: Sie erhöhen den Eigenverbrauch erneuerbaren Stroms, entlasten Netze und unterstützen eine netzdienliche Integration von Photovoltaik. Gerade bei älteren PV-Dachanlagen ist die Kombination aus PV und Batteriespeicher ein entscheidender Hebel, um den vor Ort erzeugten Strom stärker selbst zu nutzen, Lastspitzen zu reduzieren und die Anlage langfristig wirtschaftlich weiter zu betreiben. Damit leistet das Programm einen unmittelbaren Beitrag zum kommunalen Klimaschutz und zur Stabilisierung der dezentralen Energieversorgung im Kreisgebiet.
Das Förderprogramm „Batteriespeicher“ im Rahmen der Allianz für Klimaschutz hat sich in den vergangenen Förderjahren als voller Erfolg erwiesen. Die Nachfrage war sehr hoch, die bereitgestellten Mittel wurden vollständig ausgeschöpft. Das zeigt, dass das Programm zielgenau ist, Haushalte und Betriebe konkret zur Umsetzung motiviert und die gewünschte Wirkung in der Breite erzielt. Eine Fortführung im Jahr 2026 ist daher sachlich geboten, um die Dynamik aufrechtzuerhalten und weitere Investitionen in Speichertechnologien im Kreis Borken auszulösen.
Mit der Fortschreibung des Programms wird zugleich ein klarer Schwerpunkt auf die Unterstützung von Bestandsanlagen gesetzt. Die Erweiterung der Antragsberechtigung auf Betreiber*innen von PV-Dachflächenanlagen, die vor dem 01.01.2008 in Betrieb genommen wurden, ist eine folgerichtige Weiterentwicklung: Damit wird im Förderjahr 2026 der nächste „Jahrgang“ älterer Anlagen einbezogen, für die die Frage des Weiterbetriebs und der wirtschaftlichen Nutzung des erzeugten Stroms zunehmend relevant wird. Batteriespeicher können hier einen entscheidenden Beitrag leisten, um den Eigenverbrauch zu erhöhen, die Abhängigkeit von Einspeiseerlösen zu reduzieren und bestehende PV-Kapazitäten dauerhaft im System zu halten.
Die Fortführung des Programms zu unveränderten Bedingungen bietet zudem Planungssicherheit, bleibt administrativ schlank und setzt die vorhandenen Erfahrungen der Verwaltung und der Allianz für Klimaschutz konsequent fort. Insgesamt wird so ein wirksames, praxistaugliches Instrument verstetigt, das Klimaschutz im Bestand unmittelbar voranbringt und gleichzeitig eine breite Beteiligung im Kreisgebiet ermöglicht.
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