Fortführung Förderprogramm „Klimaschutz in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen im Kreis Borken“

Das Förderprogramm „Klimaschutz in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen im Kreis Borken“ wird auch im Haushaltsjahr 2025 fortgeführt. Hierfür werden 500.000,00 Euro im Haushalt 2024 zur Verfügung gestellt.

Begründung:

Mit Verabschiedung der Haushaltssatzung 2023 hatte der Kreistag die Verwaltung erstmals beauftragt, ein Förderprogramm auszuarbeiten, welches Maßnahmen zum Klimaschutz im Kreisgebiet unterstützt und sich an gemeinnützige Organisationen und Vereine richtet. In 2023 wurde daraufhin eine Richtlinie zum Förderprogramm „Klimaschutz in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen im Kreis Borken“ beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 0160/2023/KREIS) und umgesetzt. Neben einem Haushaltsansatz von 500 T-EUR wurden auch Rest- und überplanmäßige Mittel genutzt, um insgesamt 25 Bewilligungen mit einem Gesamtvolumen von rd. 790 T-EUR auszusprechen (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 0333/2023/KREIS).

Mit Beschlussfassung zum Haushalt 2024 stellte der Kreistag erneut ein Jahresbudget von 500 T-EUR zur Verfügung. Die Richtlinie für das Förderprogramm 2024 wurde Anfang Mai veröffentlicht und ist bis zum 31.12.2024 befristet.

Gefördert werden die Umrüstung von Heizungsanlagen (Fördergegenstand 1), der Austausch von Fenstern/Außentüren (Fördergegenstand 2) sowie in diesem Zusammenhang stehende freiwillige Energieberatungen als besonders kostenintensive investive Maßnahmen für gemeinnützige Vereine und Organisationen im Kreisgebiet. Das Förderprogramm soll somit zur Umsetzung von klimaschützenden Energieeffizienzmaßnahmen beitragen und gleichzeitig gemeinnützige Strukturen im Kreis Borken gezielt unterstützen.

Wie bereits 2023 erfolgte die Abwicklung auch in 2024 über ein eigens konzipiertes Online-Antragsverfahren. Zum diesjährigen Start des Förderprogramms wurde unter Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden umfassend in der Öffentlichkeit informiert. Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt nach Reihenfolge der eingereichten Anträge („Windhundprinzip“). Ein Anspruch auf Gewährung der Förderung besteht grundsätzlich nicht. Der Kreis Borken entscheidet als Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßen Ermessen und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.

Das Förderangebot fand nach dem Start 2024 erneut großen Anklang. 16 Anträge wurden bewilligt und 18 unterschiedliche antragstellende Organisationen mit großer Bandbreite (Sportverein, Heimatverein, Musikkapelle, Tierschutzverein, Repair Cafe, Vereinigungen bzw. Verbände des Wohlfahrtwesens) in der gesamten Fläche des Kreises gefördert. Die von der Kreispolitik festgelegten Fördergegenstände wurden allesamt angenommen, auch bewusst freiwillig ausgeschriebene Energieberatungen werden teils beansprucht.

Nach dem großen Erfolg des Programms in 2023 und 2024 und dem zweifelsfrei weiter bestehenden Förderbedarf zum Klimaschutz in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen im Kreis Borken, soll das Förderprogramm auch in 2025 in dem bisherigen Umfang fortgesetzt werden. Das Förderprogramm ist ein Leuchtturmprojekt des Kreises, das auch anderen Kreisen als Beispiel für erfolgreiche Förderung von Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen von gemeinnützigen Organisationen dient. Die erfolgreiche Unterstützung von Klimaschutz und Ehrenamt soll daher fortgesetzt werden.

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