Fortschreibung des Mobilitätskonzeptes

Im Haushalt sind ausreichende finanzielle Mittel bereitstellen, um ein Mobilitätskonzept zu erstellen, das aufzeigt, wie die verschiedenen Verkehrsträger innovativ verbunden werden können und wie sie dann in einem priorisierten Zeitplan sukzessive verbindlich umgesetzt werden. 

Begründung:

Deutschland ist dem Pariser Klimaabkommen beigetreten. Um die Ziele des Abkommens – die Erderwärmung deutlich zu begrenzen- einzuhalten, sind in den verschiedensten Sektoren Kohlendioxid-Einsparungen nötig. Insbesondere der Verkehrssektor verfehlt dieses Ziel auf Bundesebene deutlich. Bündnis 90/Die Grünen finden, dass aber zumindest auf Kreisebene dieses Ziel erreicht werden sollte.

Bereits die Mobilitätsuntersuchung aus dem Jahr 2015 hat festgestellt, dass es im Kreis Borken durchaus ein hohes Potenzial für eine (inter-)kommunale Mobiliät ohne Pkw gibt. Schließlich ist ein Großteil der zurückgelgten Wege im Kreis Borken kürzer als fünf Kilometer. Anders als im 2019 beschlossenenen Nahverkehrsplan vorgesehen, halten wir es aber nicht für ausreichend beim ÖPNV nur die jetztige Nutzungshäufikeit zu bewahren. Wir fordern einen deutlichen Ausbau im Bereich des Umweltverbundes (Fuß-, Fahrrad-, ÖPNV-Verkehr). Denn es geht nicht um Bewahrung des status quo, sondern um die Entwicklung einer zukunftsträchtigen Mobilität.

Mit freundlichen Grüßen

Vera Timotijević
Dietmar Eisele
Richard Henrichs

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