Im Park, im Wald, an der Straße oder im Meer: Produkte aus Einwegkunststoff tragen in hohem Maße zur Vermüllung unserer Umwelt bei. Im Kampf gegen die Plastikflut gibt es nun einen wichtigen Erfolg: In Zukunft werden die Hersteller von Produkten aus Einwegplastik an den Kosten für die Beseitigung von Plastikmüll im öffentlichen Raum beteiligt. Mit dem „Einwegkunststofffondsgesetz“ wird die Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie vollzogen und obendrein erhalten den Kommunen über die Abgabe Mittel gegen die Vermüllung des öffentlichen Raums an die Hand.
Der münsterländische Abgeordnete Jan-Niclas Gesenhues, umweltpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, erklärte dazu: „Es ist dringend notwendig, dass wir die Vermüllungskrise zügig beenden. Überall ist Plastikvermüllung ein riesiges Problem, das sehen wir in unseren Parks, aber auch in den entlegensten Teilen der Welt. Auf Bundesebene gehen wir nun mit einem wirksamen Instrument, einer Abgabe auf bestimmte Einwegplastikverpackungen, dagegen vor.“
Hersteller zahlen in einen Fonds ein
Das Prinzip ist einfach: Die Hersteller von Einwegkunststoffprodukten wie etwa Luftballons, Getränkebechern und To-Go-Verpackungen zahlen in einen Fonds ein, aus dem die Kommunen eine Erstattung für ihre Reinigungskosten und Sensibilisierungsmaßnahmen erhalten. So werden Steuerzahler*innen entlastet und die Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden wird verbessert — von weniger Plastikmüll in Parks, Wäldern und Gewässern profitieren wir alle.
Im parlamentarischen Verfahren haben die Grünen im Bundestag sich für Verbesserungen am Gesetzentwurf eingesetzt. Die europäische Richtlinie bezieht sich auf Einwegkunststoffprodukte, allerdings sehen wir bereits jetzt Ausweichbewegungen auf andere Einwegartikel, die nicht per se ökologisch nachhaltiger sind. Dazu gehören zum Beispiel Einwegverpackungen aus Papier. Daher haben die Grünen durchgesetzt, dass die Evaluierung des Gesetzes früher als geplant stattfindet und explizit eine Erweiterung der Produktpalette ermöglicht. Außerdem werden ab 2027 auch Feuerwerkskörper mit Plastikanteil vom Gesetz erfasst.
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