Im April dieses Jahres haben CDU und FDP im Landtag die Abschaffung der Stichwahl bei der Wahl der Bürgermeister und Landräte beschlossen. Gegen diesen Beschluss haben die Grünen zusammen mit der SPD im Juli eine Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgerichtshof eingereicht. Der Gerichtshof hat am 19. November darüber beraten und heute sein Urteil verkündet: Die Abschaffung der Stichwahl ist verfassungswidrig.
„Das bedeutet, dass es bei der Wahl von Bürgermeister*innen und Landrät*innen auch in Zukunft einen zweiten Wahlgang geben wird, wenn niemand in der ersten Runde die absolute Mehrheit für sich gewinnen kann,“ erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Kreistag, Jens Steiner.
„Das ist eine sehr gute Nachricht, denn es gewinnt die Demokratie. Ohne die Stichwahl könnte jemand die Wahl gewinnen, obwohl sie oder er keine Mehrheit von den Bürgerinnen und Bürgern erhalten hat. Zwar ist die Durchführung eines zweiten Wahlgangs kostenintensiv und aufwendig, aber das muss uns unsere Demokratie vor Ort ohne Frage wert sein.“
Für die schwarz-gelbe Landesregierung ist diese Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs eine verheerende Niederlage. Die Landesregierung hatte sich über Monate geweigert, die Mahnungen von Rechtsexperten und aus den Kommunen zur Kenntnis zu nehmen. CDU und FDP waren 2017 mit dem Anspruch gestartet, Partner der nordrhein-westfälischen Kommunen sein zu wollen. Mit der Abschaffung der Stichwahl sollten jedoch allein parteipolitische Interessen vor allem der CDU bedient werden, deren Kandidaten häufig das Nachsehen bei Stichwahlen hatten.
Nicht zuletzt die Ergebnisse bei der Europawahl haben gezeigt, dass oft drei Parteien mit nur geringem Stimmenunterschied um Platz 1 stritten. Nicht selten hätte ein Bürgermeister ohne die Stichwahl fast drei Viertel der Stimmen gegen sich gehabt. Es ist daher gut für eine starke lokale Demokratie, dass die Abschaffung der Stichwahl gescheitert ist und ein höheres Maß an Legitimation für alle Gewählten auch bei den Kommunalwahlen 2020 wieder gilt.
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