Die Grünen im Kreistag schlagen vor, einen Sonderfonds in Höhe von jährlich EUR 25.000 zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für bedürftige Menschen ab dem 22. Lebensjahr in besonderen Notlagen. „Seit der 1. Menschenrechtskonferenz der UN 1968 gilt Familienplanung als Menschenrecht und damit als Recht eines jeden Menschen auf ungehinderten Zugang zu möglichst sicheren, gesundheitlich verträglichen und finanziell erschwinglichen Verhütungsmethoden. Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) entfiel 2004 die Kostenübernahme für Verhütungsmittel für alle Frauen ab 22 Jahren, die im alten Sozialhilferecht noch bestand. Seitdem müssen alle Kontrazeptiva aus dem monatlichen Regelsatz von aktuell 449 Euro gezahlt werden. Darin sind 17,14 Euro für die gesamte Gesundheitspflege enthalten. Damit besteht das Risiko unerwünschter Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüchen, weil die betroffenen Frauen aus Geldmangel auf Kontrazeptiva verzichten,“ sagt Daniela Kersting, stellvertretende Vorsitzende der Grünen Kreistagsfraktion.
Während bei der Kostenübernahme bis 2004 rd. 70 % der Frauen sicher verhütet haben, wählen nach der Einführung des ALG II nur noch 30 % der Frauen ein sicheres und kostenintensives Mittel. Die Ergebnisse von Studien bestätigen die Veränderungen im Verhütungsverhalten. Der Anstieg der Frauen, die ein billiges und unsicheres Verhütungsmittel verwenden, ist damit eklatant gestiegen. Frauen verzichten vermehrt ganz auf Verhütung, riskieren ihre Gesundheit und eine ungewollte Schwangerschaft. Durch die Erhöhung von ungewollten Schwangerschaften hat sich auch die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche deutlich erhöht. Der Abbruch ist für die Frauen kostenlos, während die Verhütung einer ungewollten Schwangerschaft das Budget von Hilfeempfängerinnen überschreitet.
„Verhütung und Familienplanung darf keine soziale Frage sein,“ betont Dr. Claudia Jung, die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion. „Mit einem Verhütungsmittelfonds ermöglicht der Kreis, dass Frauen in sozialen Notlagen Verhütungsmittel kostengünstig erhalten können. Zahlreiche Kommunen wie unser Nachbarkreis Coesfeld oder die Stadt Münster haben in den vergangenen Jahren bereits solche Fonds eingerichtet. Wir setzen uns dafür ein, dass auch der Kreis Borken sozial verantwortlich handelt und Frauen in Notlagen unterstützt. Wir schlagen vor, dass die Mittel aus diesem jährlich mit 25.000 Euro ausgestatteten Fonds durch Beratungsstellen an die Frauen ausgegeben werden, um deren materielle Not zu lindern und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“
Der Bundesrat hat bereits 2017 in einer Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, eine bundeseinheitliche Regelung zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen mit geringem Einkommen zu verabschieden. Solange es eine solche Regelung nicht gibt, sind die Kommunen aufgefordert, entsprechende Härten abzufedern. Da ein gleichberechtigter Zugang zu sicheren Verhütungsmitteln für ALG II Bezieherinnen nicht gewährleistet ist, werden Frauen im reproduktionsfähigen Alter, die verantwortlich Familienplanung betreiben wollen, benachteiligt. Die realen Zahlen und die Berechnung zeigen, dass ein planmäßiges Ansparen aufgrund des eng bemessenen Regelsatzes gar nicht möglich ist.
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