Mit Sorge blickt die Grüne Kreistagsfraktion der Gesetzesnovelle der Landesregierung zum Denkmalschutz entgegen. Für die kommende Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Bauen des Kreistags fordern die GRÜNEN daher die Kreisverwaltung in einer Anfrage dazu auf, darzulegen, wie sie sich in Zukunft die Bewahrung des Denkmalschutzes im Westmünsterland vorstellt.
Hintergrund ist der Entwurf zur Novelle des Denkmalschutzgesetztes NRW, welcher aus Sicht der Kritiker*innen für die Kreise und Kommunen erhebliche Veränderungen, auch zu Lasten des Denkmalschutzes, bedeutet. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass sich die Entscheidungskompetenzen maßgeblich von den Denkmalpflegeämtern der Landschaftsverbände zu den Unteren Denkmalbehörden bei den Kommunen verschieben. Dies könnte, vor allem im Falle von unzureichenden personellen Ressourcen, zu einem Mangel an Expertise in den Verfahren führen, welche bislang hauptsächlich bei den Landschaftsverbänden angesiedelt ist.
„Oberflächlich betrachtet hört sich das erst einmal gut für die Entscheidungsbefugnisse vor Ort an. Tatsächlich droht auch nach Auffassung der GRÜNEN aber, dass durch die Gesetzesnovelle die Abwägungen zwischen Denkmalschutz und Bauvorhaben am Denkmal zu Lasten des Denkmalschutzes verschoben werden. Wir sehen deshalb schon die bisherige Zuordnung der Unteren Denkmalschutzbehörde zur Bauverwaltung kritisch“, gibt Gertrud Welper, erste stellvertretende Vorsitzende der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe, zu bedenken.
Durch ihre Anfrage will die Grüne Fraktion erreichen, dass die Verwaltung die derzeitige Zuordnung und personelle Ausstattung der Unteren Denkmalbehörde im Kreis Borken darstellt und die möglichen Auswirkungen der Gesetzesnovelle bewertet. Ebenso interessiert die GRÜNEN, ob und wie der Kreis Borken zu dem Gesetzesvorhaben Stellung beziehen will, beispielweise im Rahmen der kommunalen Spitzenverbände. Vera Timotijević, Sprecherin für Verkehr und Bauen der Grünen Kreistagsfraktion betont: „Wir schließen nicht aus, dass sich hierzu auch der Kreistag gegenüber der Landesregierung positionieren sollte.“
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