Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat im März 2019 einen Erlass veröffentlicht, der die Situation geduldeter Menschen in NRW absichern kann und die einzelnen Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 25b AufenthG – unter Nutzung der ausländerrechtlichen Spielräume im Rahmen des geltenden Rechts – erläutert und konkretisiert. § 25b AufenthG eröffnet die Möglichkeit, im ausländerrechtlichen Sinne geduldeten Menschen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er sich nachhaltig in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert hat. Diese Regelung zielt darauf ab, die Rechtsstellung derjenigen zu stärken, die auch ohne rechtmäßigen Aufenthalt anerkennenswerte Integrationsleistungen erbracht haben.
Die Anwendungszahlen der bestehenden Bleiberechtsregelungen bleiben jedoch weit hinter den Erwartungen zurück und damit die Problematik der langjährigen Kettenduldungen bestehen. Dies liegt an verschiedenen Faktoren. In den Fällen, in denen es aus verschiedenen Gründen nicht gelungen ist, einen geduldeten Menschen nach einem mehrjährigen Aufenthalt in ein Bleiberecht zu bringen oder eine Ausreisepflicht durchzusetzen, muss es weitere gesetzliche Wege geben, Bleiberechtsperspektiven zu ermöglichen. Die überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts kann problematisch sein, da manche Geduldete aufgrund fehlender Berufsausbildung, Berufserfahrung oder fehlender Arbeitserlaubnis über wenig Einkommen verfügen. Auch der Nachweis des notwendigen Sprachniveaus stellt für manche langfristig Geduldete eine Hürde dar. Hier sollten Geduldeten, die ansonsten die Anforderungen erfüllen und sich nachweislich um Integration bemühen, durch eine Erweiterung der Anforderungen eine Bleiberechtsperspektive eröffnet werden. Zudem müssen die Kommunan die ihnen eingeräumten Handlungsspielräume der Bleiberechtsregelungen nutzen.
„Wir sehen Menschen mit unterschiedlicher Herkunft als Bereicherung für unseren Kreis. Gleichzeitig ist es für uns ein Gebot der Menschlichkeit, Menschen auch ein Zuhause und eine Perspektive an dem Ort zu geben, an dem sie leben. Wir würden insgesamt gerne wissen, was der Kreis tut, um die Situation der Geduldeten zu verbessern, denn an ungewissen Bleibeperspektiven scheitert Integration und das Risiko steigt, dass Menschen sich in ihrer Perspektiv- und Hoffnungslosigkeit radikalen Gruppierungen zuwenden, in Kriminalität und Gewalt abgleiten oder Süchte entwickeln,“ sagt Jens Steiner, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN im Borkener Kreistag.
Aus diesem Grund hat die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN um die Verwaltung die Beantwortung einer Reihe von Fragen zu dem Thema kommenden Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung gebeten. Wir bitten um Informationen, wie viele Eingaben bezüglich des Bleiberechts für geflüchtete Menschen aus dem Kreis Borken seit 2015 an die Härtefallkommission gestellt wurden und wie vielen positiven Empfehlungen der Härtefallkommission der Kreis Borken seit 2015 gefolgt ist. Zudem soll die Kreisverwaltung darlegen, wie vielen geduldeten Menschen bzw. ihren Familienangehörigen seit März 2019 ein Bleiberecht oder eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist. Umgekehrt möchten wir auch ein Übersicht dazu bekommen, wie vielen geduldeten Menschen im Kreis Borken eine Aufenthaltserlaubnis seit März 2019 verweigert worden ist und welche Erteilungsvoraussetzungen nach § 25b AufenthG für eine dauerhafte Bleiberechtsregelung am häufigsten nicht erfüllt waren.
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