Der Landtag hat in dieser Woche beschlossen, ein ‚Modellprojekt für digitale und hybride Sitzungen in kommunalen Gremien‘ auf den Weg zu bringen. „Da das Modellprojekt auf einen zunächst sehr kleinen Teilnehmerkreis beschränkt ist, was der nordrhein-westfälische Städtetag auch zu Recht kritisiert hat, ist nun eine zügige Bewerbung um eine Teilnahme als Modellkommune notwendig,“ fordern Grünen-Fraktionsvorsitzender Jens Steiner sowie UWG-Fraktionsvorsitzender Jörg von Borzyskoswki in einem Antrag an den Kreistag. „Da pandemiebedingt fast die gesamte Arbeit der Kreistagsfraktionen sowie die Sitzungen der Arbeitskreise des Kreistags bereits seit gut 18 Monaten digital stattfindet, ist es sinnvoll und konsequent, diese Möglichkeiten auch auf den übrigen Sitzungsbetrieb auszudehnen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass das digitale Sitzungswesen unnötige Fahrten vermeiden und somit auch einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten kann.“ Nach den Sommerferien soll das Modellprojekt starten.
„Die COVID-19-Pandemie hat es mit sich gebracht, dass in vielen Lebensbereichen persönliche Kontakte reduziert werden mussten. Die kommunalen Sitzungen hingegen konnten nicht digital stattfinden, weil die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen in der Gemeindeordnung bislang fehlten. In anderen Bundesländern hat man hingegen die Voraussetzung für die digitale Durchführung kommunaler Gremiensitzungen geschaffen und gute Erfahrungen gemacht,“ sagt von Borcyskowski. „Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021 hat der Kreistag glücklicherweise bereits beschlossen, die notwendigen Mittel bereitzustellen, um die technischen Voraussetzungen für digitale und hybride Sitzungen sowie für die Live-Übertragung von Sitzungen zu schaffen. Durch eine Teilnahme als Modellkommune besteht nun die Chance, dass dieser bereits begonnene Digitalisierungsprozess noch einen weiteren Schub erhält.“
„Ein digitales Tagen des Kreistags und seiner Ausschüsse ist aber keineswegs trivial,“ betont Steiner. „Der Grundsatz, dass die Sitzung öffentlich ist, muss berücksichtigt werden. Datenschutzrechtliche Fragen müssen geklärt werden, damit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Kreistagsmitglieder gewahrt bleibt. Auch die Zulässigkeit von Sitzungsvarianten, also rein digital oder hybrid, muss geprüft werden. Und zuletzt muss die sichere Durchführung von geheimen Abstimmungen und die Sicherung der Vertraulichkeit bei nicht-öffentlichen Tagesordnungspunkten sowie die Rechtsfolgen bei technischen Problemen beachtet werden.“
Ebenfalls einig sind sich Grüne und UWG, dass die digitalen Sitzungen eine sinnvolle Ergänzung sind, diese aber nicht der Regelfall werden sollen. „Demokratie lebt von Debatten und dem unmittelbaren Austausch von Argumenten. Das kann man am Bildschirm nicht in gleicher Weise wie in Präsenz durchführen. Das Tagen in Präsenz wird daher sicherlich auch nach erfolgreichen Modellprojekten die Regel bleiben. Doch es gibt eben Situationen, wo ein Umstieg auf eine digitale Durchführung sinnvoll erscheint, um in Krisensituationen die politische Handlungsfähigkeit auf kommunaler Ebene sicherzustellen. Aber auch unter normalen Umständen können digitale Sitzungen den gewählten Vertreterinnen und Vertretern die Ausübung ihres Mandates erleichtern und auch dazu beitragen unnötige Fahrten zu reduzieren und so auch noch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, so die Fraktionsvorsitzenden abschließend.
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