Grüne wollen Kies- und Schottergärten im Kreis Borken eindämmen

Im Westmünsterland nehmen Kies- und Schottergärten in Siedlungsgebieten sichtbar zu. Meist straßenseitig sieht man kein Grün mehr vor den Einfamilienhäusern, sondern Flächen aus Kies, Steinen und Schotter. Mal mehr, mal weniger kreativ gestaltet. Mal in unterschiedlichen Farben, mal monoton. Mal mit einzelnen Pflanzen, mal ohne. Und das, obwohl die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen eine Begrünung nichtbebauter Flächen eindeutig vorsieht: Gemäß § 8 Abs. 1 BauO NRW wird das Ziel verfolgt alle unbebauten Flächen zu begrünen oder zu bepflanzen.

Zweck der Norm ist die Bodenversiegelung zu begrenzen. Von dieser Regelung abgedeckt sind Beet Einfassungen oder Teilpflasterungen, nicht jedoch großflächige Versiegelungen. Diese gesetzliche Verpflichtung schafft einen Mindeststandard, der durch Festsetzungen in Bebauungsplänen konkretisiert und ausgedehnt werden kann. Für Niedersachsen, dessen Landesbauordnung eine vergleichbare Regelung vorsieht, wurde bestätigt, dass Stein-, Kies- und Schotterflächen auf nicht überbauten Grundstücksbereichen gegen die Niedersächsische Bauordnung verstoßen.

“Kies- und Schottergärten sind also nicht lediglich eine Frage des Geschmackes – über den man wahrlich streiten darf,” sagt Jens Steiner, stellvertretender Vorsitzender der Grünen Kreistagsfraktion. Bei einer mit Flies, Kies und Schotter versiegelten Fläche geht die natürliche Bodenfunktion verloren. Gerade in Hinblick auf Starkregenereignisse ist die Fläche nicht mehr in der Lage Niederschlagswasser aufzunehmen. Es drohen überflutete Keller und Flure, nicht nur bei einem selbst, sondern auch in der Nachbarschaft. Ebenfalls geht die ökologische Funktion eines gesunden Bodens verloren. “Vögel und Insekten verlieren noch mehr Lebensraum als bei einer durch Hecken, Blumen und Bäume gestalteten Siedlung. Gleichzeitig wird Temperatur und Klima durch ein Übermaß an Kies, Steinen und Beton in einem Siedlungsraum negativ für uns Alle verändert. Deswegen verlangt die BauO NRW aus gutem Grund eine Begrünung nichtbebauter Flächen,” sagt Steiner.

Leider lässt sich insbesondere – aber nicht nur – in Neubaugebieten ein gegenteiliger Trend beobachten. “Private Flächen werden zunehmend versiegelt, mit Schotterflächen geschmückt und mit Gabionen umzäunt,” beklagt Dietmar Eisele, stellvertretender Vorsitzender des Bauausschusses des Kreistags. “Damit auf diesen Flächen nichts mehr keimt, werden diese vorab mit wasser- und lichtundurchlässigen Folien belegt. Aufkeimende Pflanzen zudem mit entsprechenden Mitteln vernichtet.”

Dieses Problem ist selbst der Bundesregierung bereits aufgefallen. So fordert das Bundesumweltministerium die Kommunen auf, „den Flächenverbrauch einzudämmen und zugleich mehr und höherwertige Naturflächen in den Städten zu schaffen: In privaten Gräten, Stadtparks … auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Stadtnähe… auf Brachen mit Spontanvegetation. Das alles ist Grundlage unserer urbanen Lebensqualität, ermöglichte Naturerfahrung und sorgt für ein besseres Ökologisches Gleichgewicht.“ Auch die Umweltminister der Bundesländer wollen mehr Grün in den Vorgärten. Auf einer Umweltministerkonferenz sprachen sie von einer beunruhigenden Entwicklung, ,,arten- und blütenreiche Gärten verschwinden auf Kosten steriler insektenfeindlicher Stein- und Schottergärten“.

Auch die Fachleute der Naturschutzverbände sehen diese Entwicklung äußerst kritisch. So stellte der NABU zur Zunahme von Stein und Schottergärten jüngst fest: ,,Gerade Vorgärten und kleine Grünflächen haben eine besondere Bedeutung für die Artenvielfalt und das Klima in der Stadt. Sie bilden ökologische Trittsteine für Pflanzenarten, Insekten und Vögel, die auf der Suche nach Nahrung und Nistplätzen von Trittstein zu Trittstein wandern. Grünflächen liefern saubere, frische Luft. Kies- und Steinflächen heizen sich dagegen stärker auf, speichern Wärme und strahlen sie wieder ab. Für das Stadtklima wird die Zunahme an Kies- und Steingärten zum Problem, vor allem, wenn zusätzlich notwendige Kaltluftschneisen durch neue Bebauungen wegfallen.“

Daher hat die Grüne Kreistagsfraktion das Thema auf die Tagesordnung des nächsten Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Bauen setzen lassen, um dort zu klären, welche Maßnahmen seites der Kreisverwaltung ergriffen um einerseits Kommunen, andererseits Bürger*innen über die Vorgaben aus der Landesbauordnung aufzuklären. Außerdem möchten wir von der Verwaltung wissen, welche Maßnahmen ergriffen werden, um weiteren Verstößen gegen § 8 Abs. 1 BauO NRW entgegenzuwirken.

“Ziel unseres Antrags ist es, zu einer kreiseinheitlichen Anwendung der Regelungen in der Landesbauordnung zu kommen”, sagt Steiner. Der Kreis müsse die Kommunen dafür sensibilisieren, dass das die unbebauten Flächen auf Grundstücken zu begrünen oder zu bepflanzen und nicht durch Kies oder Schottergärten zu versiegeln sind.

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