Nach der offiziellen Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz fordert Jens Steiner, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Kreistag Borken und Landratskandidat, ein konsequentes politisches Handeln: „Die AfD steht nicht mehr nur teilweise, sondern in ihrer gesamten Ausrichtung gegen unser Grundgesetz und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Jetzt ist es an der Zeit, die notwendigen juristischen Schritte für ein Verbotsverfahren zu prüfen. Die Demokratie muss sich wehrhaft zeigen – gegen ihre erklärten Feinde.“
Steiner betont, dass es nicht mehr ausreiche, die AfD politisch zu kritisieren. Die Faktenlage sei klar, das Gutachten des Verfassungsschutzes umfassend: „Das Gutachten belegt eindeutig: Die AfD propagiert eine völkische Ideologie, verletzt die Menschenwürde, und bedroht die Grundfesten unseres Zusammenlebens. Sie will Menschen mit Zuwanderungsgeschichte systematisch entrechten. Wer das duldet, macht sich mitverantwortlich für die Normalisierung des Rechtsextremismus.“
„Auch bei uns im Kreis Borken gibt es keine AfD light. Wer glaubt, in Orts- oder Kreisverbänden gebe es gemäßigte Kräfte, verkennt die Realität. Die rechtsextreme Ideologie durchzieht die AfD bis in die kommunale Ebene. Deshalb braucht es Klarheit: Kein Platz für Verfassungsfeinde in unseren Parlamenten,“ warnt Steiner vor einer gefährlichen Verharmlosung und appelliert zugleich an die demokratischen Parteien, sich klar von der AfD abzugrenzen: „Demokratie ist kein Selbstläufer. Sie stirbt nicht mit einem Paukenschlag, sondern durch Gleichgültigkeit, Verharmlosung und falsche Kompromisse. Ich erwarte von allen demokratischen Kräften im Kreis, dass sie sich einer Normalisierung der AfD entgegenstellen – in Parlamenten, Gremien, auf Veranstaltungen und in der Sprache.“
Wir Grüne stehen an der Seite aller, die von rechter Hetze bedroht werden. Für uns ist klar: Menschenrechte sind unteilbar. Wenn die AfD mit Remigrationsplänen und rassistischer Propaganda Politik macht, dann ist der Punkt erreicht, an dem der Rechtsstaat handeln muss. Ein Verbotsverfahren ist kein politisches Signal, sondern ein verfassungsrechtliches Instrument. Es muss jetzt ernsthaft geprüft und vorbereitet werden.
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