Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Zwicker,
wir bitten Sie, folgenden Antrag zur Aussprache und Abstimmung in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Bauen aufzunehmen:
Beschlussvorschlag:
Die Kreisverwaltung wird beauftragt, möglichst in Zusammenarbeit mit der Kreispolizei und der Kreisverkehrswacht, eine Öffentlichkeitskampagne für mehr Sicherheit für Radfahrende zu veranlassen. Im Rahmen einer Themenkampagne soll in Print & Social Media für mehr Fairness im Straßenverkehr, hier insbesondere für die Einhaltung notwendiger und auch vorgeschriebener Mindestabstände beim Überholen von Radfahrenden und Fußgängern geworben werden.
Sachdarstellung:
In der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) aus dem Jahr 2020, die nach Erfahrung aller Beteiligten, immer noch zu wenig Beachtung findet, wurden die Mindestabstände beim Überholen oder Begegnen von Radfahrenden klar festgeschrieben. §5 Abs 4 StVO legt fest: „[…] Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. […] Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.“ Zuvor hatte die Straßenverkehrsordnung lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vorgeschrieben. Die nun gesetzlich festgeschriebene Regelung gilt für alle Überholvorgänge auf der Fahrbahn, also auch bei den für den Radverkehr markierten Schutzstreifen, was oft nicht beachtet wird.
Obwohl diese Abstände für die Sicherheit der Radfahrenden notwendig sind, werden sie weiterhin oft unterschritten. Wahrscheinlich passiert das aufgrund langjähriger Gewohnheit. Häufiges Beispiel aus Wohngebieten: Radfahrende, die an parkenden Fahrzeugen vorbeifahren, werden selbst dann mit dem KFZ überholt, wenn dafür gar nicht genügend Fahrbahnraum verfügbar ist. Die Radfahrenden verringern dann oft zwangsläufig ihren Abstand zu den geparkten Autos so sehr, dass sie durch sich öffnende Autotüren schwer verletzt werden könnten (sogenannter „Dooring“-Unfall). Ebenso gefährlich ist die von entgegenkommenden KFZ erzwungene Durchfahrt, obwohl die Radfahrenden ihr Hindernis noch nicht passiert haben.
Die gemeinsame Nutzung des Verkehrsraums erfordert eine gegenseitige Akzeptanz und Rücksichtnahme! Deshalb ist es wichtig, dass Auto- und LKW-Fahrern in Erinnerung zu rufen, beim Überholen von Radfahrern und Fußgängern einen ausreichenden Seitenabstand zu halten. Aufgrund beengter Platzverhältnisse erfordert dies für Kraftfahrzeugfahrer teilweise hin und wieder auch mehr Geduld beim Überholen, denn bei Gegenverkehr ist ein Überholen des Radfahrers mit ausreichendem Sicherheitsabstand nicht überall möglich. Die beantragte Kampagne soll daher für den Kreis Borken als Radfahrregion werben und dabei auf schon der Fairness halber einzuhaltende Regeln hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Vera Timotijević
Richard Henrichs
Robert Brandt
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