Kennzeichnung von Barrierefreiheit bei touristischen Angeboten

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, hinsichtlich der touristischen Angebote im Kreis Borken für Menschen mit geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen ein Konzept für die Kennzeichnung der unterschiedlichen Stufen der Barrierefreiheit zu erarbeiten. Dieses Konzept soll in einer der kommenden Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft, Kreisentwicklung und Digitalisierung vorgestellt werden.

Begründung:

Der Kreis Borken bietet vielfältige touristische Angebote und diese sind ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor: entlang der 100-Schlösser-Route, vom Wasserschloss Burg Anholt zum Rock’n’Pop Museum, vom Zwillbrocker Venn zum Naturpark Hohe Mark, vom Textilmuseum Bocholt bis zum Dorf Münsterland und vielen großartigen Angeboten dazwischen. Diese Angebote sollen verstärkt auch Bürgerinnen und Bürgern mit geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen zugänglich gemacht werden. Hierzu gehören beispielsweise gehbehinderte Menschen, Rollstuhlfahrer*innen, Menschen mit einer Hörbehinderung, gehörlose Menschen, Menschen mit einer Sehbehinderung, blinde Menschen und Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Damit diese schon bei der Planung ihrer Ausflüge erkennen können, welche Ziele auch für sie erreichbar sind, sollte eine Kennzeichnung der verschiedenen Angebote eingeführt werden. Diese Übersicht kann sowohl digital als auch analog zur Verfügung gestellt werden. Entscheidend hierbei ist, dass nicht nur die Ausflugsziele oder Routen erfasst sind, sondern auch die damit verbundenen Anliegen wie An- und Abreise in die Region, Verpflegung oder Zugangsmöglichkeiten für Toiletten. Neben Menschen mit geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen profitieren auch Seniorinnen und Senioren sowie Familien mit kleinen Kindern von einer besseren Kennzeichnung der Zugänglichkeit. Für die Kennzeichnung kann beispielsweise ein System wie „Reisen für Alle“ als Vorbild dienen.

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