Aufgrund der teilweise weit unterdurchschnittlichen Niederschlagsmengen in den vergangenen Monaten sowie der daraus resultierenden anhaltenden Bodentrockenheit haben sich in den oberirdischen Gewässern im Kreis Borken sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Stellenweise sind Gewässer bereits trockengefallen. Der für Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen lebensnotwendige Wasserzu- und -abfluss ist daher nicht mehr flächendeckend gewährleistet. Deshalb hat die Kreisverwaltung Borken als zuständige Wasserbehörde eine „Allgemeinverfügung“ erlassen, nach der es ab dem 09. Juli 2022 im Kreis Borken untersagt ist, Wasser aus Oberflächengewässern zu entnehmen. Diese Verfügung ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2022. Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird vom Kreis Borken überwacht. Verstöße gegen das Verbot werden geahndet und können im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden.
Das Verbot gilt sowohl für den Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauch als auch für die bestehenden Erlaubnisse zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Verboten ist damit nicht nur das Entnehmen von größeren Wassermengen beispielsweise zur Feldberegnung, sondern auch die Entnahme kleinerer Mengen für die Bewässerung von Privatgärten. Ausgenommen davon sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Auf diese Weise sollen die durch die Gewässer im Kreis Borken vor zusätzlichen Beeinträchtigungen infolge einer Verringerung der Wasserführung geschützt werden. Insbesondere an kleinen Gewässern besteht die Möglichkeit, dass Wasserentnahmen dazu führen, dass Tiere verenden.
Anlass für die drastische Maßnahme ist die seit Monaten anhaltende Trockenheit in der Region. Trotz lokaler Regenfälle sinken die Pegelstände weiterhin, da der Niederschlag überwiegend von der Vegetation aufgenommen wird und nicht zum Abfluss kommt bzw. nur sehr kurzfristig zu einer Erhöhung des Abflusses in den Gewässern führt. Die geringen Abflussmengen gefährden den Wasserhaushalt in Menge und Güte sowie die Flora und Fauna der oberirdischen Gewässer. Bei anhaltend niedrigen Wasserständen oder bei einem Absinken der Wasserstände ist eine weitere Verschlechterung der ökologischen und chemischen Gewässerzustände und somit eine nachhaltige Schädigung des Gewässerökosystems zu erwarten.
Vor allem ist die natürliche Selbstreinigungskraft der Gewässer infolge der niedrigen Wasserstände und der damit verbundenen Reduzierung der Sauerstoffzufuhr bei steigender Wassertemperatur erheblich beeinträchtigt. Da eine Änderung der Situation derzeit nicht absehbar ist, besteht die Gefahr, dass der bereits stark belastete Naturhaushalt nachhaltig gestört wird und die Lebensgrundlagen von Tieren und Pflanzen bedroht sind. Die weitere Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern würde die negative Entwicklung noch erheblich verstärken.
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