Kreisverwaltung beantwortet Anfrage der Grünen zur Hebammenversorgung

Die Kreisverwaltung hat die Anfrage der GRÜNEN Fraktion im Kreistag zur Hebammenversorgung im Kreis Borken beantwortet. Besonders erfreulich ist dabei, dass die Verwaltung den Vorschlag unserer Fraktion aufgegriffen hat, künftig auch eine Vertreterin der Hebammen zu den Sitzungen der Kommunalen Gesundheitskonferenz des Kreises einzuladen.

Im Folgenden findet ihr alle Antworten auf unsere Fragen an die Verwaltung:

  1. Wie beurteilt die Kreisverwaltung die Versorgungssituation von Schwangeren mit Hebammen im Kreis Borken?
    Eine Beurteilung der Versorgungssituation mit Hebammen ist dem Gesundheitsamt nur eingeschränkt möglich. Insgesamt wird die Versorgungssituation von Schwangeren mit Hebammen im Kreis Borken wie auch im gesamten Münsterland als angespannt eingeschätzt.
  2. Bisher ist keine Vertreterin der Hebammen in die Kommunale Gesundheitskonferenz des Kreises Borken eingebunden. Plant die Kreisverwaltung, dies in Zukunft zu ändern?
    In der Kommunalen Gesundheitskonferenz des Kreises Borken wirken bislang (neben den Vertretern aus den Kommunalverwaltungen und Mitgliedern des Fachausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit) 15 ständige institutionelle Vertreter aus Reihen der Gesundheitsversorgung, der Selbsthilfe und aus Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge. Abhängig von den Beratungsgegenständen der Tagesordnung gibt es die Möglichkeit, zu jeder Sitzung besondere Gäste einzuladen.
    Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Vorsitzende der Hebammen des Kreises Borken als Vertreterin in die Kommunale Gesundheitskonferenz aufzunehmen. Die Vertreterin der Hebammen ist auch im Netzwerk „Frühe Hilfen“ des Fachbereichs Jugend und Familie vertreten.

  3. Werden im Kreis seitens der Hebammen Hausgeburten angeboten oder wurde dieses Angebot wegen versicherungstechnischer Schwierigkeiten gestrichen?
    Seit einigen Jahren gibt es im Kreis Borken keine Hebammen, die Hausgeburten anbieten. Die hohen Versicherungsprämien spielen hierbei nach unserer Einschätzung sicherlich eine wichtige Rolle.
  4. Wie erfahren Flüchtlingsfrauen von der Möglichkeit einer Vor- und Nachsorge durch Hebammen und wie wird dieses Angebot genutzt und umgesetzt?
    Flüchtlingsfrauen erfahren über ihre behandelnde Gynäkologin/ihren behandelnden Gynäkologen über die Möglichkeiten einer Vor- und Nachsorge durch die Hebammen. Weiterhin erfahren sie über die betreuenden Sozialarbeiter/innen über dieses Angebot. Gelegentlich erreichen den Fachbereich Gesundheit Anfragen der Sozialarbeiter/innen. Wir versuchen, hier Hilfestellung zu leisten.
  5. Stehen bei Verständigungsschwierigkeiten Dolmetscher/innen zur Verfügung?
    Bei Bedarf kann hier Hilfestellung über interkulturelle Netzwerke sowie über das Kommunale Integrationszentrum gegeben werden.
    Die Ausbildung zur Hebamme wird auf einen dualen Studiengang umgestellt. Zu befürchten ist, dass sich die ausgebildeten Fachkräfte vorrangig am Studienort um eine Anstellung bewerben oder sich dort niederlassen wollen.

  6. Steht der Kreis in Kontakt mit entsprechenden Hochschulen?
    Bislang nicht.
  7. Ist beabsichtigt mit diesen zu kooperieren und Plätze für den praktischen Teil der Ausbildung im Kreis anzubieten?
    Der Kreis Borken hat in der Vergangenheit im Rahmen der Ausbildung zur Hebamme auf Antrag der Bezirksregierung Düsseldorf bzw. der selbständigen Hebamme beurteilt, ob Teile der praktischen Ausbildung zur Hebamme bzw. Entbindungspfleger gem. § 6 Abs. 2 Satz 2 Hebammengesetz durch die entsprechende Hebamme durchgeführt werden können. Der Kreis Borken ist selbstverständlich weiterhin daran interessiert, dass auch in Zukunft Teile der praktischen Ausbildung im Rahmen des dualen Studiums zur Hebamme in entsprechenden Krankenhäusern des Kreises Borken absolviert werden können bzw. durch erfahrene selbständige Hebammen.
  8. Wegen der Corona-Pandemie müssen auch die Hebammen zusätzliche Hygienemaßahmen ergreifen. Werden die Hebammen bei der Beschaffung benötigter Schutzkleidung und Masken seitens des Gesundheitsamtes oder einer anderen Stelle unterstützt?
    Zu Beginn der Pandemie erreichten den Fachbereich Gesundheit einige Anfragen von Hebammen mit der Bitte, die benötigte Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen. Die vom Land zentral beschafften Schutzmaterialien konnten grundsätzlich nur an den dafür vom Land vorgesehenen besonderen Verteilerkreis abgegeben werden. Hebammen konnten danach nur nachrangig versorgt werden. Auf spezielle Anfrage, wenn etwa eine Corona-positive Schwangere oder Wöchnerin versorgt wurde, hat der Fachbereich Gesundheit im Einzelfall unterstützend geholfen.
  9. An welchen Stellen im Kreis können Hebammen die notwendigen Materialien zum Schutz im Rahmen der Corona-Pandemie erhalten?
    Mittlerweile können die notwendigen Materialien über den Fachhandel bestellt werden.

  10. Wer zahlt die Kosten für den zusätzlichen Hygieneaufwand?
    Primär zahlt die selbständige Hebamme die Kosten für den zusätzlichen Hygieneaufwand. Die Kosten sind evtl. als Zusatzaufwand für besondere hygienische Maßnahmen mit den Krankenkassen abrechenbar.

    Annette Scherwinski
    Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen
    Leiterin des Fachbereichs Gesundheit

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