Schöppingen

Miserable Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie: Dieses System darf so nicht fortbestehen!

Seit Jahren werden in der Fleischindustrie miserable Arbeitsbedingungen und die Unterbringungssituation beklagt – dies blieb jedoch weitgehend ohne Folgen. Menschen werden für billiges Fleisch angemietet, verschlissen, ausgebeutet und aussortiert. Dieses Geschäftsmodell basiert ganz überwiegend auf osteuropäische Arbeitskräften, die ihrer Arbeit in den Schlachtbetrieben zu niedrigsten Löhnen und unter fragwürdigen Lebensumständen befristet nachgehen. Nur so sind die Billigpreise zu denen in Deutschland Fleisch produziert wird überhaupt möglich: schlechte Haltungsbedingungen in der industriellen Landwirtschaft und Billigstkräfte aus dem Ausland, die den Betrieben ausgebeutet werden. Dieses System darf so nicht fortbestehen!

„Die Corona-Krise hat jetzt die bittere Wahrheit über die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie ans Licht gezerrt,“ sagt Jens Steiner, Vorsitzender des Kreistagsausschusses für Sicherheit und Ordnung. Die vielen Corona-positiv getesteten Beschäftigten zeigen, wie dringend Handlungsbedarf bei Gesundheits- und Arbeitsschutz besteht. „Es ist keine Frage, dass der Fall bei Westfleisch in Coesfeld kein Einzelfall ist,“ sagt Steiner. Es ist Aufgabe der Politik, im gesamten Marktumfeld der Fleischproduktion für Rahmenbedingungen zu sorgen, dass der Preiskampf nicht auf Kosten der Arbeitnehmer*innen oder Verbraucher*innen ausgetragen wird. Gesundheit geht vor Profitinteressen. Deshalb brauchen wir besseren Arbeitsschutz, eine häufigere Kontrolle der Betriebe sowie eine Information der Arbeitskräfte über Arbeitnehmerrechte, um eine Ausbeutung zu verhindern.

Für den Schutz der ausländischen Arbeiter fühlt sich niemand so richtig zuständig. Undurchsichtige Vertragskonstrukte, die die großen Schlachthöfe mit Subunternehmen schließen, bei denen dann wiederum die ost- und südosteuropäischen Arbeiter angestellt sind, erschweren es, Verantwortlichkeiten schnell nachzuvollziehen. Die Gesundheitsbehörden wiederum können im Regelfall erst tätig werden, wenn jemand krank geworden ist, allerdings bieten in der Corona-Krise die für Sammelunterkünfte geltenden Infektionsschutzmaßnahmen den Behörden mehr Handhabe als üblich, gegen die unzumutbaren Unterbringungssituationen der Arbeiter vorzugehen. Der entsprechende Erlass sieht Einzelbelegung von Schlafräumen vor und Infizierte Personen müssen frühzeitig isoliert werden.

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