MobiTicket / Sozialticket – Wiederherstellung des vorherigen Standes

Gemeinsamer Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der UWG/Stadtpartei und der Gruppe Die Linke/Piraten im Kreistag Borken

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird beauftragt, den Anteil des Kreises an den jeweiligen Ticketpreisen für das MobiTicket unverzüglich wieder auf den bisherigen Stand (Variante 72 %) zu erhöhen.

Rechtsgrundlage:

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen (Richtlinien Sozialticket 2011).

Sachdarstellung:

Zum 01.01.2016 wurde das Sozialticket (genannt „MobiTicket“), nach Kreistagsbeschluss vom 25.06.2015, im Kreis Borken eingeführt. Die Förderrate sollte je Ticket bei 72 % liegen. Die Verwaltung wurde beauftragt stets zu beachten, dass für die Bezuschussung des MobiTickets nur Fördermittel eingesetzt werden.

Wahlweise werden dem anspruchsberechtigten Kundenkreis folgende Fahrkarten zu einem vergünstigten Preis angeboten:

  • FunAbo
  • 9 Uhr MonatsAbo, Preisstufe 2 (in Bocholt: 9 Uhr MonatsAbo Bocholt)
  • MonatsAbo, Preisstufe 2 (in Bocholt: MonatsAbo Bocholt)
  • 60plusAbo Netz Kreis Borken
  • 60plusAbo Netz Münsterland

Mit dem 01.10.2016 wurde das Fahrkartenangebot für das MobiTicket auf die Preisstufen 3 und 4 ausgeweitet. Die Fahrkarten der Preisstufe 3 und 4 berechtigen die Nutzerinnen und Nutzer zu Fahrten in die nächst größere Stadt oder Gemeinde. Seit der Ausweitung des MobiTickets auf die Preisstufen 3 und 4 konnte ein stetiger Zuwachs der Nutzerzahlen verzeichnet werden.

Das Sozialticket hat in den Jahren nach seiner Einführung eine immer größere Nachfrage erfahren. Es ist zu einem wichtigen Bestandteil der gesellschaftlichen Teilhabe für Menschen mit geringem Einkommen geworden. Behördengänge, Familie und Freunde besuchen, der Arztbesuch – für viele Menschen bedeutet das Ticket Teilhabe am ganz normalen Leben, die sie sich sonst nur schwer leisten können.

Für das Jahr 2018 beantragte der Kreis Borken 450.000 Euro zur Förderung des Sozialtickets. Die Bezirksregierung bewilligte dem Kreis Borken 449.688,77 Euro auf der Grundlage eines Zuweisungserlasses des Ministeriums für Verkehr (Durchführungs- und Ausgabezeitraum: 01.01.2018 bis zum 30.06.2019). Zuzüglich der Restmittel aus dem Jahr 2017 in Höhe von 11.463,51 Euro standen dem Kreis Borken damit 461.152,28 Euro zur Verfügung. Für das MobiTicket verausgabte der Kreis Borken 448.494, 92 Euro, so dass nur noch Restmittel in Höhe von 12.556, 36 € verblieben.

Basierend auf der Entwicklung Ticketverkäufe für 2018 ermittelte der Kreis Borken auf der Grundlage einer vorsichtigen Hochrechnung einen Förderbedarf in Höhe von 550.000 Euro und beantragte bei der Bezirksregierung zur Förderung des Sozialtickets einen Förderbetrag in Höhe von 550.000 Euro. Mit Erlass vom 24.04.2019 bewilligte die Bezirksregierung eine Förderung in Höhe von 425.767, 90 Euro.

In der Kreistagssitzung vom 16.5.2019 legte die Kreisverwaltung dem Kreistag daraufhin den Beschlussvorschlag vor, den Anteil des Kreises an den jeweiligen Ticketpreisen für das MobiTicket ab dem 01.07.2019 auf 50 % abzusenken (Sitzungsvorlage Nr. 0102/2019/KREIS). Sie vertrat, gemeinsam mit der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP die Auffassung, die Fördergelder reichen fortan nicht aus, den erwarteten Aufwand des Kreises Borken für das MobiTicket zu decken. Die Fraktion der SPD beantragte, die Frage der weiteren Förderung des MobiTickets zur detaillierten Beratung in den Verkehrsausschuss zu überweisen und in der nachfolgenden Sitzung des Kreistags auf Grundlage der dann erfolgten Beratung im Fachausschuss eine Entscheidung über die Art der Fortführung des Tickets zu treffen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen machte einen Rechenfehler in der Verwaltungsvorlage geltend und bemängelte, der Anteil des Kreises Borken bezogen auf die Mehrerlöse bei der RVM sei nicht berücksichtigt worden. Diese Mehrerlöse mindern den Zuschussbedarf des Kreises Borken an die RVM und sind deshalb entsprechend bei der Höhe der zur Verfügung stehenden Fördermittel für das Sozialticket zu berücksichtigen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwies hierzu insbesondere auf eine Vorlage zum MobiTicket aus dem Nachbarkreis Coesfeld, in der diese Erlöse korrekt erfasst und in die Berechnung der zur Förderung des Ticketpreises bereitstehende Mittel einbezogen wurden.

Die Verwaltung war in der Kreistagssitzung vom 15.05.2019 nicht in der Lage, den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erfragten Mehrerlös bei der RVM zu beziffern, hierzu lagen der Verwaltung zum Beratungszeitpunkt keine Angaben seitens der RVM vor. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erbat daher von der Kreisverwaltung den Betrag des Mehrerlöses von der RVM zu erfragen. Die Kreistagsmehrheit aus CDU und FDP beschloss trotzdem, die Förderung des MobiTickets entsprechend des Beschlussvorschlags des Landrats auf 50% zu kürzen.

In der Folge wurde am 03.06.2019 in der Interfraktionellen Arbeitsgruppe ÖPNV die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erbetene Zahl vorgelegt: Der Mehrerlös bei der RVM durch das MobiTicket betrug im Jahr 2018 107.000 Euro. Die Zahlen aus den Vorjahren liegen aktuell noch nicht vor, sollen jedoch ebenfalls noch durch die Verwaltung ermittelt werden.

Damit ergibt sich eine neue Grundlage für die Betrachtung der Förderung des MobiTickets, entgegen dem Kreistagsbeschluss vom 15.05.2019. Wenn der Mehrerlös bei der RVM korrekt in die Rechnung miteinbezogen wird, wie dies auch im Kreis Coesfeld geschieht, ist die Landesförderung für das MobiTicket in der bisherigen Form weiter auskömmlich, ohne dass der Kreis Borken dieses aus eigenen Mittel bezuschussen muss. In Anbetracht dieser neuen Sachlage ist daher zur bisherigen Förderung zurückzukehren.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Wenn ja, welche ?

Der Fortführung des MobiTickets erfolgt auch weiterhin in der in der vergangenen Sitzung mehrheitlich beschlossenen Variante 50% und der Kreis Borken streicht die daraus resultierenden rechnerischen Überschüsse ein.

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