Novelle des Denkmalschutzgesetzes NRW

Im vergangenen Jahr hat die NRW-Landesregierung eine Neufassung des Denkmalschutzgesetzes für Nordrhein-Westfalen eingeleitet. Der damals vorgelegte Gesetzentwurf ist angesichts der Rückmeldungen aus der Verbändeanhörung durch das zuständige Bauministerium komplett überarbeitet worden.

Der geänderte Entwurf zur Novelle des Denkmalschutzgesetztes NRW liegt nun vor. Die Gesetzessystematik wurde auf eine neue Grundlage gestellt. Darüber hinaus gibt es umfassende und weitreichende Änderungen und Erweiterungen der gesetzlichen Vorschriften im Einzelnen. Danach soll u.a. die Benehmensherstellung in der Baudenkmalpflege abgeschafft werden. Stattdessen wird das Benehmen auf eine Anhörung reduziert. Damit soll zukünftig die Untere Denkmalbehörde bei den Städten bzw. kreisangehörigen Gemeinden die Entscheidung über die Eintragung eines Baudenkmals in die Denkmalschutzliste und Veränderungen am Baudenkmal alleine vornehmen. Die Landschaftsverbände werden nur noch angehört.

Somit entfällt die verpflichtende Beteiligung der Denkmalfachämter der Landschaftsverbände und damit die Expertise der dort beschäftigten Denkmalpfleger*innen, Architekt*innen und Kunsthistoriker*innen. Das ist nicht gut für den Denkmalschutz und die Baukultur in NRW.

Das bedeutet nach Auffassung des Landeskonservators Holger Mertens, dass die Stellungnahme der Landschaftsverbände letztlich irrelevant würde. Er befürchtet, dass es ohne eine LWL-Denkmalpflege mit klarem Auftrag und mit Blick auf ganz Westfalen-Lippe es keine einheitlichen Regelungen gebe, sondern von Kommune zu Kommune unterschiedlichen Denkmalschutz.

Auch der Westfälische Heimatbund als Dachverband der rund 570 Heimat- und Bürgervereine in Westfalen befürchtet, dass die bisherigen Standards zum Denkmalschutz zugunsten “sachfremder Aspekte” aufgeweicht würden. Das bedeute eine deutliche Verschlechterung für die Zukunft des baukulturellen Erbes. Dabei ist das bestehende Denkmalschutzgesetz in 2018 evaluiert und in seiner Herangehensweise für gut befunden worden. Das Gutachten kann unter diesem Link abgerufen werden: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-1044.pdf

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Kreisverwaltung um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Bauen:

  1. Wie will die Verwaltung zukünftig die Belange des Denkmalschutzes sicherstellen?
  2. Mit welchem Personalbedarf rechnet die Verwaltung, um die Aufgabe sachgerecht zu erledigen (aktueller Stellenanteil, zukünftig notwendiger Stellenanteil)?
  3. Welche Qualifikation hat aktuell das Personal, das die Aufgabe gerade erledigt, welche Qualifikation wird zukünftig notwendig sein?
  4. Welche Kosten werden von der Verwaltung für die Aufgaben in der Denkmalpflege zukünftig erwartet?
  5. Sieht die Verwaltung die Gefahr von Interessenskonflikten zwischen Bauverwaltung und der Denkmalpflege?
  6. Wie schätzt die Verwaltung die Gefahr ein, von Immobilieneigentümer*innen verklagt zu werden, wenn sie Veränderungen an denkmalgeschützten Bauten nicht genehmigt bekommen? Wächst der Druck auf den Kreis mit der Gesetzesnovelle?
  7. Wie will die Verwaltung mögliche Konflikte in der Einschätzung eines möglichen Baudenkmals lösen?
  8. Plant die Verwaltung, eine Stellungnahme zur Novelle z. B. im Rahmen der kommunalen Spitzenverbände dazu abzugeben?

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