Partnerschaftsgewalt und Hilfeersuchen im Frauenhaus und anderen Schutzeinrichtungen im Kreis Borken

im Jahr 2019 wurden über 140.000 Menschen in Deutschland Opfer von Partnerschaftsgewalt. Die Dunkelziffer dürfte deutlich darüber liegen. 81 Prozent der Opfer sind Frauen und die Hälfte der Opfer lebt zum Tatzeitpunkt mit dem Täter in einem Haushalt. Die Opferzahl nimmt seit Jahren kontinuierlich zu.

Medienberichten war zu entnehmen, dass durch Quarantäne und Ausgangsbeschränkungen die Gefahr steigt, dass Frauen und Kinder vermehrt Opfer von Gewalt werden. Es ist wichtig den Betroffenen helfen zu können – gerade jetzt in diesen Zeiten, aber natürlich auch darüber hinaus.

Wir bitten daher darum, in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Liegen der Kreisverwaltung Daten zu Partnerschaftsgewalt im Westmünsterland vor? Wenn ja, bitte spezifizieren: Fallzahl insgesamt, Aufteilung der Delikte, physische und psychische Gewalt, Beziehung des Opfers zur Tatverdächtigen Person, Aufteilung der Opfer nach Geschlecht und Altersklasse
  2. Welche präventiven Maßnahmen unternimmt der Kreis Borken, um häuslicher sowie sexueller Gewalt und Partnerschaftsgewalt vorzubeugen und mit welchen Angeboten unterstützt der Kreis Personen in einer solchen Notlage?
  3. Wie werden geflüchtete Frauen über Schutzangebote informiert, damit sie im Notfall wissen, wo und wie sie Hilfe erhalten können? Wie wird hier mit Residenzpflicht und Wohnsitzauflage verfahren?
  4. Wie viele Hilfeersuchen zur Unterkunft im Frauenhaus und anderen Schutzeinrichtungen mussten nach Information der Kreisverwaltung in den Jahren 2018, 2019 und 2020 wegen Platzmangel abgelehnt werden? Wurde bzw. wie wurde den Betroffenen anderweitig geholfen? Wie kann man sicherstellen, dass Frauen, die nicht in Frauenhäusern untergebracht werden können, kurzfristig effektiv geschützt werden?
  5. Wie lang ist die durchschnittliche Verweildauer in der Schutzeinrichtung?
  6. Wie haben sich häusliche Gewalt und Partnerschaftsgewalt im Kreis Borken sowie Hilfeersuchen im Frauenhaus und anderen Schutzeinrichtungen im Kreis Borken seit Beginn der Covid-19-Pandemie verändert?
  7. Frauen und ihre Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, benötigen psychologische und/oder therapeutische Unterstützung. Kann diese zur Verfügung gestellt werden? Findet diese therapeutische Hilfe im Frauenhaus statt? Wie lang sind eventuelle Wartezeiten für therapeutische Hilfe?
  8. Wie hoch sind die Kosten, die die Schutzsuchenden für den Aufenthalt in der Schutzeinrichtung zu tragen haben?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Claudia Jung
Daniela Kersting
Jens Steiner

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