Potentiale und Risiken bei der zukünftigen Nutzung der Windenergie im Kreis Borken

Die Nutzung der Windenergie ein zentraler Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele. Die Ausbauziele bei den Erneuerbaren Energien können nur erreicht werden, wenn neue Windenergieanlagen errichtet werden.

Leider ist der Zubau neuer Anlagen in NRW de facto zum Erliegen gekommen. Der Windenergieerlass von 2018, der neue Landesentwicklungsplan (LEP) von 2019 und die u.a. darin enthaltende Abstandsregelung von 1500 Metern machen der Windenergiebranche das Leben schwer. So brach die Ausbaurate im ersten Halbjahr 2019 um 80 Prozent ein im Vergleich zum Vorjahr.

Auch zu restriktive Vorgaben der Kommunen erschweren den weiteren Ausbau der Windenergie. So hat der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW festgestellt, dass die Stadt Ahaus der Windkraft zu wenig Raum einräumt und den sogenannten Sachlichen Teilflächennutzungsplan – Konzentrationszonen für die Windenergie – der Stadt Ahaus für ungültig erklärt. Das Oberverwaltungsgericht stellte fest, dass der Flächennutzungsplan der Stadt Ahaus der Windenergienutzung substanziell nicht ausreichend Raum schafft und verweist auf formelle als auch inhaltliche Mängeln bei der Planung der Stadt.

In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie viele Windenergieanlagen gibt es im Kreis Borken aktuell und wieviel Energie liefern sie im pro Jahr? (Bitte sowohl in absoluten Zahlen als auch in relativer Menge zum Stromverbrauch der Region.)
  2. Wie hat sich der Zubau der Windenergie in den vergangenen Jahren entwickelt? (Bitte jährlichen Zubau in MW, Anzahl der neu installierten Anlagen für die Jahre 2014 bis 2018 sowie die Summe installierter Leistung und Anzahl installierter Anlagen jeweils zum Ende der Jahre 2014 bis 2018 angeben)
  3. In welchen der kreisangehörigen Kommunen gibt es rechtskräftig ausgewiesene Konzentrationszonen für die Windenergienutzung auf Ebene der Flächennutzungsplanung? (Bitte jeweils angeben, in welchem Jahr der jeweiligen Plan aufgestellt wurde, die Größe der ausgewiesenen Konzentrationszonen in Hektar absolut und als Anteil der Gemeindefläche nach Abzug der harten Tabukriterien sowie ob und wenn ja, in welcher Weise der Plan eine Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen vorsieht.)
  4. Welche dieser Flächennutzungspläne sehen sich aktuell einer gerichtlichen Überprüfung aufgrund der Flächenfestsetzungen für die Windenergie ausgesetzt?
  5. Welcher durchschnittliche jährliche Zubau an Leistung aus Windenergie müsste zur Erreichung des vom Kreistag beschlossenen Ziels bis zum Jahr 2030 100 Prozent des gesamten Stromverbrauchs im Kreis Borken aus erneuerbaren Energiequellen zu gewinnen voraussichtlich erfolgen?
  6. Mit welchen Maßnahmen unterstützt der Kreis Borken die kreisangehörigen Kommunen beim Ausbau der Windenergie im Westmünsterland?
  7. Wie viele der im Kreisgebiet bestehenden Anlagen sind so alt, dass sie in den nächsten Jahren ersetzt werden müssen?
  8. Wieviel Prozent dieser Windenergieanlagen wären vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage noch repoweringfähig?
  9. Wieviel Prozent weniger regenerative Energieerzeugung bedeutet das für den Kreis Borken, wenn Windenergieanlagen durch die neue Gesetzgebung nicht mehr zu ersetzen sind ?
  10. Wie viele Windenergieanlagen sind in den kreisangehörigen Kommunen bereits genehmigt, aber noch nicht installiert?
  11. Wie viele dieser genehmigten Windenergieanlagen haben eine gültige Förderberechtigung nach dem EEG?
  12. Wie viele dieser Genehmigungen sehen sich aktuell einer gerichtlichen Überprüfung ausgesetzt?

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