Protokolle der Bürgermeister*innen Konferenz

Gemeinsamer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und UWG/Stadtpartei

Die Mitglieder des Kreistags, sowie der Stadt- und Gemeinderäte im Kreis Borken erhalten zukünftig die Protokolle der Bürgermeister*innen Konferenz zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

Regelmäßig kommt es vor, dass in Verwaltungsvorlagen darauf verwiesen wird, dass Sachfragen in der Bürgermeister*innen Konferenz vorbesprochen oder ein bestimmtes Vorgehen abgestimmt wurden. Die Ergebnisse der Bürgermeister*innen Konferenz werden dabei durch die Verwaltungen in Kreis und kreisangehörigen Kommunen als Präzedenz für Entscheidungen in Räten und Kreistag ins Feld geführt, ohne dass die Räte und der Kreistag als Organe einen Einblick in diese Vorberatungen möglich war. Der Austausch von Argumenten wie auch die Einheitlichkeit des Beratungsergebnisses ist daher für die Räte und den Kreistag nicht nachvollziehbar.

Es ist daher wichtig, dass den Räten der kreisangehörigen Kommunen wie auch dem Kreistag Kopien der Protokolle der Bürgermeister*innen Konferenz zur Kenntnis gegeben werden. Informationsfreiheit ist ein grundlegendes Mittel zur Kontrolle politischer Prozesse. Sie erhöht die Transparenz und Rechenschaftspflicht von Politik und Verwaltung. Der freie Informationsfluss stärkt und belebt die Demokratie, weil er Partizipation möglich macht. Nur wer Einblick in das Zustandekommen kollektiv verbindlicher Entscheidungen hat, kann diese auch effektiv beeinflussen.

Das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG) trat am 1. Januar 2002 in Kraft. Es regelt den Zugriff auf Dokumente und Akten durch die Bürger*innen in Landesbehörden und Kommunen. Auf Grundlage von IFG-Anfragen müssen Behörden auf Antrag Informationen herausgeben und damit ist das „Amtsgeheimnis“ de facto abgeschafft. Zum Beispiel müssen Protokolle interner Beratungen und interne E-Mails auf Antrag veröffentlicht werden.

Die Kreisordnung und die Gemeindeordnung NRW geben Mitgliedern und Fraktionen der Räte und des Kreistag darüber hinaus zusätzliche Möglichkeiten, die Tätigkeit der Verwaltung zu kontrollieren. Vor allem die im Jahr 2007 vom Landesgesetzgeber geregelten Informationsrechte gem. § 55 GO NRW eröffnen einen weitreichenden Informationsanspruch. Diese gesetzlich verordnete Transparenz ist bei einigen Kommunalverwaltungen (leider) bis heute nicht ganz angekommen. Sie lassen sich ungern in die Karten schauen. Im Kreis Borken ist das Miteinander von Politik und Verwaltung grundsätzlich von Kooperation und Offenheit geprägt. Daher ist es eine sinnvolle Weiterentwicklung des Miteinanders, die Transparenz der Beratungen der Hauptgemeindebeamten gegenüber den Räten und dem Kreistag noch weiter zu verbessern, indem die Niederschriften der Sitzungen unaufgefordert zur Kenntnis übersandt werden. Durch die rechtzeitige und umfassende Information der Rats- und Kreistagsmitglieder durch die kommunalen Verwaltungen wird die Arbeitsfähigkeit der Räte und des Kreistags gestärkt, um am Gemeinwohl orientierte, unabhängige Entscheidungen in der Sache treffen zu können.

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