Prüfung und schrittweise Einführung quelloffener Software in der Kreisverwaltung Borken zur Stärkung der digitalen Souveränität

Der Ausschuss für Digitalisierung empfiehlt dem Kreistag des Kreises Borken, die Verwaltung zu beauftragen:

  1. die derzeitige Abhängigkeit von proprietärer Software, insbesondere von Produkten des Anbieters Microsoft, systematisch zu analysieren,
  2. die Möglichkeiten eines schrittweisen Umstiegs auf quelloffene Softwarelösungen (z. B. Linux-basierte Betriebssysteme, openDesk oder vergleichbare Open-Source-Anwendungen) zu prüfen und
  3. bis spätestens Ende 2026 ein Konzept zur Stärkung der digitalen Souveränität des Kreises Borken vorzulegen, das technische, organisatorische, wirtschaftliche und rechtliche Aspekte berücksichtigt.

Das Konzept soll insbesondere Aussagen enthalten zu:

  • Kosten und Wirtschaftlichkeit (Lizenzkosten, Migrationsaufwand, Betrieb),
  • IT-Sicherheit und Datenschutz,
  • Schulungs- und Unterstützungsbedarf der Mitarbeitenden,
  • Interoperabilität mit bestehenden Fachverfahren,
  • realistischen Zeit- und Umsetzungsstufen,
  • zukünftiger Sicherstellung der Kompatibilität der IT-Infrastruktur mit anderen Systemen, insbesondere denen der Kommunen und des Landes.

Begründung:

Die digitale Infrastruktur der öffentlichen Verwaltung ist ein wesentlicher Bestandteil staatlicher Handlungsfähigkeit. In vielen Bereichen besteht derzeit eine hohe Abhängigkeit von proprietären Softwarelösungen internationaler Anbieter, insbesondere aus den USA. Diese Abhängigkeit birgt sowohl finanzielle Risiken (z. B. steigende Lizenzkosten) als auch strategische und rechtliche Risiken, etwa im Hinblick auf Datenschutz, IT-Sicherheit und politische Rahmenbedingungen.

Ein aktuelles Beispiel liefert Dänemark, wo das Digitalministerium angekündigt hat, vollständig von Microsoft-Produkten auf quelloffene Alternativen wie Linux und LibreOffice umzusteigen. Ziel ist es, die digitale Souveränität des Staates zu stärken und die Abhängigkeit von einzelnen Herstellern zu reduzieren. Motiviert wurde dieser Schritt unter anderem durch die bevorstehende Abkündigung von Windows 10, die erhebliche Investitionen in neue proprietäre Software erzwingen würde, sowie durch geopolitische Unsicherheiten. Große Kommunen wie Kopenhagen und Aarhus sind diesen Weg bereits gegangen oder befinden sich in der Umsetzung.

Die Dringlichkeit dieses Antrages zeigte auch die Sperrung von Microsoft-Diensten im Mai 2025 beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.

Auch für den Kreis Borken stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage, ob und in welchem Umfang ein Umstieg auf Open-Source-Software sinnvoll und wirtschaftlich darstellbar ist. Quelloffene Lösungen bieten langfristig Potenziale für:

  • größere Unabhängigkeit von einzelnen Herstellern,
  • mehr Transparenz und Kontrolle über eingesetzte Software,
  • verbesserte Datenschutz- und Sicherheitsprüfbarkeit sowie
  • eine nachhaltige Verwendung öffentlicher Mittel.

Der beantragte Prüfauftrag stellt ausdrücklich keine Vorfestlegung auf einen sofortigen oder vollständigen Umstieg dar, sondern schafft eine sachliche Entscheidungsgrundlage, auf deren Basis der Kreis Borken seine digitale Strategie zukunftssicher weiterentwickeln kann.

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