Ranger-Dienst zur Betreuung der Naturschutzgebiete

Zum Schutz und zur Kontrolle der Einhaltung von angemessenem Verhalten der Besucher*innen sowie zur eine Verbesserung der Information über die Ziele sollen in einem Modellprojekt sog. Ranger in den von Besuchern besonders stark frequentierten Naturschutzgebieten eingesetzt werden. Die Umsetzung sollte nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit der Biologischen Station Zwillbrock erfolgen.

Mehr- oder Mindererträge/-aufwendungen: +15.000,00 Euro

Begründung:

Es war eigentlich schon immer so, aber die vergangenen Monate zeigen es noch einmal besonders: Die Westmünsterländerinnen lieben ihre Naturschutzgebiete und nutzen sie gern zur Naturbeobachtung und zur Erholung. Wir haben mit den Naturschutzgebieten einen großen Schatz, der nicht nur zu Zeiten von Corona eine wichtige Rolle spielt im Leben der Menschen in der Region. Viele Menschen leiden aktuell unter den Einschränkungen, die die Pandemie mit sich bringt, besonders weil sie ihr Freizeitverhalten extrem einschränken müssen. Kein Wunder also, dass sich gerade viel mehr als sonst nach schönen Orten in der Natur sehnen. In den vergangenen Wochen wurde leider wiederholt beobachtet, dass sich die Besucherinnen dabei nicht immer an die Regeln halten und unbedacht in den empfindlichen Naturraum eindringen. Konkret heißt das: Das Betreten der Wiesen ist genauso verboten wie die Tiere zu stören oder gar zu fangen. Besucher sollen vorgegebenen Wege benutzen, Hunde sind an einer Leine zu führen, Pflanzen dürfen nicht gepflückt werden.

Um dem Schutz der Natur und der Tierwelt in den Naturschutzgebieten gerecht zu werden, müssen Besucher*innen sich auch in Ausnahmezeiten wie diesen, sich an die “Spielregeln” in den Schutzgebieten zu halten. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern geahndet werden. Um dies zu vermeiden, sollten sog. Ranger in den Naturschutzgebieten vor allem über die Bedeutung der geschützten Natur informieren und auf die Einhaltung der geltenden Regelungen achten. Die in Corona-Zeiten eingeübte Rücksichtnahme sollte auch in Bezug auf die Natur gelten und kann einen wertvollen Beitrag dazu leisten, die Schutzgebiete als wertvolle Lebensräume gefährdeter Tiere und Pflanzen zu schützen und zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Leuders
Herbert Moritz
Jens Steiner

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