Resolution: Deutschlandticket als Jobticket auch für kommunal Beschäftigte

Gemeinsamer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion im Kreistag Borken

Der Kreistag Borken appelliert an die Landesregierung, schnellstmöglich die notwendigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um Beamten und Angestellten im kommunalen Dienst das Deutschlandticket als Jobticket anbieten zu können. Hessen und Baden-Württemberg zeigen, dass es möglich ist: Das Deutschlandticket als Jobticket für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst erfreut sich dort großer Beliebtheit. In München und Stuttgart wird das 49-Euro-Ticket sogar vollständig von der Stadt als Arbeitgeberin für alle Beschäftigten übernommen. Die außerordentlich guten Konditionen laden jeden Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin dazu ein, auf den klimaschonenden öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) umzusteigen und umweltfreundlich unterwegs zu sein – ganz egal ob zum Arbeitsplatz oder auf dem Weg in die Freizeit.

In Nordrhein-Westfalen fehlt aktuell jedoch im Landesbesoldungsgesetz eine Grundlage für die rechtliche Gewährung eines Rabattes auf das Deutschlandticket als Jobticket an Beamtinnen und Beamte. Für tariflich Beschäftigte wäre eine Gewährung des entsprechenden Zuschusses zwar grundsätzlich möglich, allerdings nur alternativ zum System der Leistungszulage und Leistungsprämie (§ 18 Abs. 4 Satz 1 TVöD-V). Da diese Mittel tariflich vereinbarte Gehaltsbestandteile sind, die in Form von Prämien oder Zulage 1:1 an die Beschäftigten auszuzahlen sind, wäre eine solche Förderung letztlich eine Eigenfinanzierung zu 100 Prozent durch die Beschäftigten selbst.

Es gibt viele gute Gründe für das neue Deutschlandticket: Es ist bundesweit gültig und ermöglicht deutschlandweite Fahrten im öffentlichen Regional- und Nahverkehr. Als öffentliche Arbeitgeberin wollen wir für unsere Mitarbeiter*innen attraktiv sein – und gleichzeitig die notwendige Verkehrswende flankieren und noch mehr Menschen in der Region günstige Zugänge zum ÖPNV zu ermöglichen. Im Unterschied zu einer Arbeitgeber‐Zulage ist das kostenlose ÖPNV‐Ticket sogar steuerfrei. Es kommt somit in vollem Umfang bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung an. Es ist ein Signal für den Kreis als attraktive Arbeitgeberin zur Personalerhaltung und ‐gewinnung. Eine Kombination von Job- und Deutschlandticket ist ein starkes Instrument, damit wir Arbeitgebende des öffentlichen Dienstes im Vergleich zu privaten Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben.

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