RVM soll sich ein Beispiel an Berlin nehmen: vergünstigte Nahverkehrstickets für Frauen am Equal Pay Day

Am 18. März 2019 war der sog. Equal Pay Day. Dieser Tag steht symbolisch für die unterschiedliche Bezahlung von Männern und Frauen. Bis dahin haben Frauen im Jahr 2019 rechnerisch ohne Bezahlung gearbeitet. Als symbolische Aktion im Nahverkehr haben deshalb die Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) speziell für Frauen ein günstigeres Nahverkehrsticket am Equal Pay Day angeboten. Der für einen Tag gültige Fahrschein ist das weltweit erste Frauenticket, heißt es in einer Mitteilung der Berliner Verkehrsbetriebe.

Das Ticket kostete 5,50 Euro und damit rund 21 Prozent weniger als das normale Tagesticket (7,00 Euro) – weil Frauen in Deutschland rechnerisch durchschnittlich 21 Prozent weniger als Männer verdienten, teilte die BVG zur Begründung mit. Über alle Branchen und Berufe hinweg bestand nach Angaben des Statistischen Bundesamts zuletzt ein durchschnittlicher Lohnunterschied von 21 Prozent. Frauen verdienen weniger, weil sie häufiger in Teilzeit und in schlechter bezahlten Berufen – zum Beispiel im sozialen Bereich – arbeiten. Rechnet man diese Faktoren heraus, verdienen Frauen für die gleiche Arbeit in Deutschland rund sechs Prozent weniger als Männer (Stand: 2014).

Dietmar Eisele, stv. Vorsitzender des Verkehrsausschusses des Kreistags und Grüner Vertreter im Aufsichtsrat der Regionalverkehr Münsterland (RVM) regt an, dass die RVM als das Aushängeschild des Nahverkehrs im Münsterland sich dafür einsetzt, am Equal Pay Day 2020 ein ähnliches Angebot in ihr Portfolio aufzunehmen und sich nunmehr rechtzeitig für die entsprechende Genehmigung bei der Bezirksregierung und den beteiligten Gesellschaftern einsetzt. Zudem sind entsprechende Marketingmaßnahmen zu planen.

Eisele hat daher RVM-Geschäftsführer André Pieperjohanns gebeten, dieses Thema in die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Aufsichtsrates der RVM aufzunehmen und dort zur Diskussion zu stellen. Die Grüne Kreistagsfraktion legt die Idee zudem auch dem Verkehrsausschusses des Kreistags in seiner nächsten Sitzung zur Abstimmung vor.

2 Kommentare

  1. Marietta Rathmer-Höing

    Für mich ist ein solcher Vorschlag es ein Schlag ins Gesicht.
    Vorab- ich unterstelle den Initiatoren gute Absichten!
    Aber meine Sicht ist folgende: Eine Industrienation erdreistet sich, im Jahre 2019 noch immer keine Gleichberechtigung im fundamentalen Bereich der Arbeitsentlohnung zu haben. Gleichzeitig wird aus dem Gendermainstream ein Wirbel gemacht, dass man sich erstaunt die Augen reibt. Und als kleines Trostpflästerchen für´s liebe Frauchen in der Arbeitswelt gibt es ein Bonbon in Form eines vergünstigten Tickets an dem Tag, der auf die Schande des “non equal pay Managements” unserer Republik hinweist. Das eben empfinde ich als Schach!

    Antworten
    • Jens Steiner

      Hier handelt es sich um ein Missverständnis, denn selbstverständlich geht es uns nicht um ein “Trostpflästerchen”, sondern eben darum, an diesem symbolischen Datum auf die strukturellen Unterschiede in der Entlohnung von Männern und Frauen aufmerksam zu machen. Es ist also nicht Ziel, die Frauen hier zu entschädigen, sondern die Gesellschaft auf die Lohnungerechtigkeit aufmerksam zu machen.

      Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes sind deprimierend. Der allgemeine Verdienstunterschied (Gender Pay Gap) zwischen Frauen und Männern beträgt in Deutschland weiterhin 21 Prozent. Das ist dasselbe Ergebnis wie in den vergangenen Jahren. Die öffentliche Debatte schlägt sich genauso wenig nieder wie das Entgelttransparenzgesetz Wirkung zeigt.

      Der bereinigte Gender Pay Gap wird auf 6 bis 7 Prozent geschätzt. Aber der größte Teil der Entgeltlücke liegt an strukturellen Faktoren. Fast die Hälfte (47 Prozent) der Frauen arbeiten in Teilzeit, bei Männern sind es rund 7 Prozent. Und während Frauen dafür meist familiäre Gründe angeben, also die Betreuung von Kinder oder Pflegebedürftigen, ist bei Männern der Hauptgrund, dass sie eine Aus- oder Fortbildung machen. Teilzeitbeschäftigte gelten häufig als nicht so einsatzbereit, ihre Beförderungsaussichten sind geringer und das drückt sich auch in der Bezahlung aus – auch wenn es gesetzlich verboten ist.

      In Berufen, in denen viele Frauen arbeiten, wird klassischerweise weniger bezahlt. Daher erklärt sich auch der hohe Gender Pay Gap in den westdeutschen, wirtschaftlichen starken Ländern, wie Baden-Württemberg, mit einem hohen Anteil an überwiegend von Männern ausgeübten Industriearbeitsplätzen. In den ostdeutschen Ländern wird generell weniger bezahlt, die Tarifbindung ist schwächer und viele Industriearbeitsplätze sind in den letzten Jahrzehnten weggefallen.

      Auch wenn Frauen und Männer in derselben Branche arbeiten, erhalten Frauen weniger Lohn. Das Entgelttransparenzgesetz sollte hier den Frauen die Möglichkeit eröffnen, ihr Gehalt mit dem ihrer Kollegen vergleichen zu können. Erste Überprüfungen weisen jedoch darauf hin, dass das Gesetz weitgehend ins Leere läuft, von den Menschen nicht genutzt wird und von den Unternehmen stillschweigend ignoriert. Daher fordern wir verbindliche und zertifizierte Prüfverfahren zur Überprüfung aller Lohnstrukturen und Tarifverträge. Und wir wollen ein Verbandsklagerecht und die Anwendbarkeit des Gruppenverfahrens. Denn nach wie vor müssen Frauen, die gegen Entgeltdiskriminierung vorgehen wollen, allein vor Gericht ziehen. Auskunft über das Entgelt von Kollegen erhalten nur Frauen, die in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten arbeiten. Viel zu viele Frauen haben also rein gar nichts von diesem Gesetz. Auch muss die Bundesregierung dringend mehr tun, um die sozialen Berufe aufzuwerten, damit Frauen endlich das bekommen, was sie auch verdienen.

      Antworten

Kommentar verfassen

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld

Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.


Der Zeitraum für die reCAPTCHA-Überprüfung ist abgelaufen. Bitte laden Sie die Seite neu.

Verwandte Artikel