Schäden in der Landwirtschaft durch Saatkrähen

Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Zwicker,

seit einiger Zeit lässt sich im Kreis Borken beobachten, dass sich die streng geschützten Saatkrähen in manchen Gebieten augenscheinlich explosionsartig vermehren. Mehrfach schon gab es Beschwerden von Anwohner*innen, die durch die rabiat auftretenden Krähen, den Lärm, den sie verursachen, und ihren Kot belästigt werden. Für manche Landwirt*innen haben die vermehrten Krähenkolonien aber noch weit gravierendere Folgen: Sie erleiden hohe finanzielle Schäden durch die Vernichtung ihrer Aussaat seitens der Krähen. Saatkrähen holen das keimende Saatkorn aus der Erde und reißen dafür mitunter reihenweise die jungen Pflanzen aus. Auf Äckern ist die Folge auch für Laien gut zu erkennen, indem sich dort Loch an Loch reiht. Auf 30% bis 80% der Fläche richten die Krähen Schäden an. Dieser liegt dann schnell bei mehr als 500 Euro pro Hektar, ohne dass die Landwirt*innen eine Entschädigung dafür erhalten!

Saatkrähen unterliegen im Gegensatz zu den Rabenvogelarten Rabenkrähe, Elster und Eichelhäher dem Naturschutzrecht und sind daher ‚besonders geschützt‘ (§ 7 Absatz 2 Nummer 13 BNatSchG). Die Schutznotwendigkeit ergibt sich aus § 44 BNatSchG. Danach ist es verboten, Tiere der besonders geschützten Arten zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Darüber hinaus gilt auch das Verbot, die Vögel während ihrer Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören. Was den Handlungsspielraum der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden vor Ort zur ausnahmsweisen Gestattung von Vergrämungsmaßnahmen im Einzelfall anbelangt, so regelt § 45 BNatSchG in seinem Absatz 7 Sätze 1 und 2, dass dies nur aus den dort genannten Gründen und im dort genannten Umfang zulässig ist.

Eine Entschädigung ist nach § 68 Abs. 1 BNatSchG dann zu leisten, wenn Beschränkungen des Eigentums auf Grund der dort genannten Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen, der nicht durch andere Maßnahmen, insbesondere durch die Gewährung einer Ausnahme oder Befreiung, abgeholfen werden kann.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt daher für die kommende Sitzung des Ausschusses für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz den TOP „Schäden in der Landwirtschaft durch Saatkrähen“ aufzunehmen, in dem die Kreisverwaltung einen Bericht dazu abgeben möge, welche durch Saatkrähen in der Landwirtschaft verursachten Schäden im Kreisgebiet aus den vergangenen Monaten bekannt sind, welche Maßnahmen – gemeinsam mit Landwirtschaft und Naturschutzverbänden – ergriffen werden können, um diese Schäden einzudämmen und gleichzeitig den Schutz der Vögel zu beachten.

Außerdem beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die kommenden Sitzungen von NULK, Kreisausschuss und Kreistag den folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der Kreis richtet eine Anlaufstelle für Landwirt*innen ein, um die im Kreisgebiet durch Saatkrähen entstehenden Schäden zu erfassen und beziffern.
  2. Der Kreis Borken legt einen Fonds auf, aus dem diejenigen Landwirt*innen entschädigt werden, die durch die Saatkrähen finanzielle Einbußen zu beklagen haben. Der Nachweis über die Schäden wird in einem möglichst unkomplizierten Antragsmodus geregelt. Der Fonds wird noch in diesem Jahr eingerichtet.

Mit freundlichen Grüßen

Vera Timotijević
Heinrich Rülfing
Jens Steiner

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